Da ist zunächst die Arbeit in den einzelnen Ämtern, die in einer
großen Grdensgememde zu betreuen sind, dann die zahlreichen und mannig¬
faltigen Arbeiten im wirtschaftlichen Betriebe und den Werkstätten und
endlich die Geistesarbeit oder das Studium.
Von den Ämtern des Klosters ist das wichtigste und arbeitsreichste
das des ersten Oberen, des Abtes. In seiner Hand liegt der Hirtenstab,
damit aber auch die ganze Arbeitslast, die mit der Leitung des Klosters
in zeitlichen und geistlichen Dingen verbunden ist. Ihm obliegt die Auf-
rechterhaltung der Grdenszucht in seinem Hause, die Erklärung der Ordens¬
regel, die Sorge für deren treue und gewissenhafte Beobachtung. Er ist
der berufene Führer und Leiter der von Gott ihm anvertrauten Seelen.
Er ist der Priester in der klösterlichen Familie, Hoherpriester sogar, der
beim großen „Opus Dei", dem feierlichen Chorgebete, den Vorsitz führt
und an den Hochfesten in den feierlichen Pontifikalfunktionen seines er¬
habenen Amtes waltet. Seine Aufgabe ist es endlich, das Kloster und
seine Interessen auch der Außenwelt gegenüber mit Würde und Nachdruck
zu vertreten.
Der Abt ernennt dann die Unterbeamten des Klosters, zunächst den
P. Prior, der ihm rechte Hand sein und darum auch die Eigenschaften und
Fähigkeiten besitzen soll, die ihn zu einer Stütze für seinen Abt machen.
„Darum soll er sich besonders Mühe geben, den Frieden und die brüderliche
Liebe unter seinen Mitbrüdern zu erhalten, ihnen das größte Vertrauen
zum ersten Oberen einzuflößen und ihnen das gute Beispiel einer auf¬
richtigen Liebe zu diesem zu geben. Eine unverbrüchliche Liebe zur heiligen
Regel, mustergültige Pünktlichkeit bei allen Übungen und eine glückliche
Vereinigung von Milde und Festigkeit, um die Ordnung im Hause aufrecht
zu erhalten, sollen ihn auszeichnen." („Gebräuche der Eiftercienser von der
strengen Observanz.") Dem Prior obliegt namentlich die Regelung der
Handarbeit und der Studien. Ist der Abt länger als einen Tag vom
Kloster abwesend, dann geht die Leitung des Hauses mit geringen Ein¬
schränkungen auf den P. Prior über.
Der dritte Obere einer Abtei ist der Subprior. Er ist „Oculus
Regulae" „Das Auge der heiligen Regel" und hat über deren treue
Befolgung und namentlich über die Pünktlichkeit zu den Übungen, vorab zum
Chordienste zu wachen. Er fungiert gewöhnlich auch als Zeremonienmeister.
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