Volltext: Das Heimatbuch von Perg, Oberösterreich

5 
I 
145 
wortete sich, er könne bei seinem Eid und Gewissen sagen, daß er vom 
Zwickelholz keine Wissenschaft habe. Die Schickengruberin gab als 
Zeugin an, daß sie es nicht im bösen Sinn getan, sondern, weil sie in 
letzter Zeit ein großes Unglück mit dem redo — Vieh gehabt habe, bat sie 
die Pichlerin um Rat und Abhilfe. Diese habe ihr verschiedene Sachen 
gebracht, darunter auch das „Wunderhölzl", weil die Müller-Anderlin 
sagte, man solle besagtes Holz unter einen Bäckerstand legen, dann 
wiederumb nehmen, das Vieh mit dem Hölzl abwischen und unter das 
Futter schaben. Der Brotsitzer aber sagte aus, die alte Purkholzerin 
und nicht die Pichlerin hätte ihm das Hölzl gegeben. Diese sind nun 
zitiert worden, woraus sich ergab, daß der Brotsitzer die Unwahrheit ge¬ 
sprochen und er die Ursache der erwiesenen Uneinigkeit war, weshalb 
er sich im Arrest erhängte. Der Ratsbescheid verkündete, daß den Um¬ 
ständen nach der Thomas Schickengruber keine Schuld habe, sein Weib 
ohne sein Wissen gehandelt, in keiner bösen Meinung, den Bäckern aber 
kein Schaden geschehen sey. Thomas Schickengruber müsse den gesamten 
Bäckern anstatt seines Weibes um Gottes Willen Abbitte leisten, die 
Schickengruberin mußte zur Strafe in der nächsten Woche zu Gerichts¬ 
händen 1 fl. 30 kr. zahlen, zum Pennfall alle Parteien 6 Reichstaler er¬ 
legen. 
Der Spiritus. 
Am 1. August 1688 wurde in Perg vor dem Richter Stephan 
Khößinger und den Ratsherren Prielinger, Fries und Filgertshoser ein 
Streitfall beendet, worin ein wundertätiger Trank, ein „Geist" oder 
„Spiritus", wie er zu Breslau zu kaufen war, eine Rolle gespielt, als 
probates Mittel gegen Ehezank und Streit. Frau Rosina Elisabeth 
Schönböck, bürgerliche Bäckin in Münzbach, klagte den bürgerlichen 
Lebzelter Gabriel Ehrenböck, weil dieser ausgab, die Frau aus Münz- 
bach trachte ihm und seinem Weibe nach dem Leben, sie hätte beide mit 
dem „Geiste" vergeben wollen, sie, die einen Teufel im Leibe hätte. 
Frau Schönböck bestritt, der Wundertrank wurde vor Gericht gebracht, 
als harmlos erkannt. Räch einer Ehrenerklärung kam der Ausgleich 
zustande. 
Das Hufeisen. 
Schon 1690 bedeutete Hufeisen Glück. Am 40 Märtyrer-Tag er¬ 
schienen vor dem Marktrichter Piberhofer vier Bäcker (Simon, Ein¬ 
siedler, Andreas Perndl, Thomas Schickengruber und Hans Schinagl) 
und brachten vor, daß sie von ihrem Werkgenossen Thomas Ernst ge¬ 
hört, daß dieser ein Hufeisen, dem alle Nägel herausgenommen, vom 
Gastwirt Hans Posch in Lustenberg bekommen und in seinem Bäcker¬ 
haus, als er den Backofen restaurieren ließ, eingemauert hätte. Das 
Das Heimatbuch von Perg. 10
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.