Volltext: Linzer Sackkalender für das gemeine Jahr 1871 (1871)

Musikproduktionen, Schaustellungen und 
dergleichen, dürfen an den drei letzten 
Tagen der Charwoche und am 24. De⸗ 
zember nicht stattfinden. 
Gerichts⸗Ferien. 
Von Weihnachten bis zu heil. 3 Könige 
(vom 25. Dezember bis 6. Jänner). Vom 
Palmsonntage bis Ostermontag (vom 21. 
bis 29 März). An den 3 Bittagen (3., 
4. und 5. Mai). In der Frohnleichnams⸗ 
Oktav (vom 27. Mai bis 3. Juni). An 
allen Sonn- und gebotenen Feiertagen. 
Bei den Berggerichten: Nur an 
Sonn⸗ u. Feiertagen und den 3 Bittagen. 
— MÆZ
	        
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