lande oder wie es amtlich hieß — in jedem der „im
Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder"
bestand ein Landesgendarmeriekommando, das ein
höherer Gendarmeriestabsoffizier befehligte. Diesem
war in jedem Lande eine bestimmte Zahl von Ab-
teilungSkommanden unterstellt; an deren Spitze stand
ein Gendarmeriemajor oder Gendarmerierittmeister.
In der Bukowina befanden sich das k. k. Landeö-
gendarmeriekommando Nr. ig mit dem Sitze in
Czernowitz und die Abteilungskommanden Nr. i in
Czernowitz, Nr. 2 in Radautz, Nr. Z in Suczawa,
Nr. 4 in Kimpolung und Nr. 5 in Wiznitz.
Mein Buch erzählt über die Ereignisse bei der
Bukowina-Gendarmerie im Frieden, dann im Kriege.
Habe ich ja durch fast drei Jahrzehnte, von 1890
bis zum Niederbruch der Habsburger Monarchie,
diesem Elitekorps angehört.
' Der Gendarm in der Bukowina, auf seinem meist
weit entlegenen Posten inmitten einer oft noch pri¬
mitiven Bevölkerung lebend, galt ihr nicht als die
bei jeder Gelegenheit mit 2Daffe und Verhaftung
drohende Obrigkeit. Voll Ehrerbietung vor dem
Ernst des Handelns und der persönlichen Macht
dieser uniformierten Verkörperung einer souveränen
Staatsgewalt, sah der Bauer, der Holzfäller wie der
Kleinstädter im Gendarmen den Alleshelfer, zu dem
man unbedingtes Vertrauen haben durfte. Bei
Zwist und Problemen des heimatlichen Kleindaseins
in Dorf, V2ald und Gebirge wandte sich der Rat¬
suchende in erster Linie an den Gendarmen und fand
hier immer Hilfe, zumindest Weisung auf den rich¬
tigen Weg.
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