Landesgendarmeriekommanden Nr. 5 in Lemberg
und Nr. iZ in Czernowitz und obliegt Euer Hoch¬
wohlgeboren insbesondere die Oberleitung über den
öffentlichen Sicherungsdienst im Nahmen des Gen¬
darmeriegesetzes, unter besonderer Berücksichtigung
der militärischen Interessen und der Grenze. Als
Dienststtz wird Euer Hochwohlgeboren Lemberg
zugewiesen. “
Aus maßgebenden Gründen bestand ich daraus,
daß mein Kommandoort Czernowiß bleibe, was der
Kaiser sofort bewilligte.
Und auf Befehl des Monarchen sandte aus der
Not des Reiches der Chef der Militärkanzlei Gene¬
ral der Infanterie v. Marterer nacheinander drei
Depeschen. Ihr Tenor lautete:
„General Fischer soll helfen. Er soll im Einver¬
nehmen mit dem k. k. Amt für Volksernährung den
Grenzverkehr innerhalb der Bukowina organisieren.
Er ist in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere
sind ihm die zum Abschub erforderlichen Fahrbetriebs¬
mittel sowie Begleitmannschaften nach Tunlichkeit
zur Verfügung zu stellen."
So lautete der amtliche Auftrag, hinter dem aber
in Wirklichkeit ein Nichts grinste. Buchstäblich das
nackte Nichts, aus dem auf landesüblichem Wege
kein Dekagramm Fleisch, kein Quentchen Mehl
hervorgezaubert werden konnte.
Aber tiefstes Mitleid vibrierte mir im Herzen
angesichts des Heimatelends der Millionen, die ja
für dieses Hungerkrieges Entartung nichts konnten.
Und ich leistete mir das Gelöbnis: Unserem gequälten
Volke muß geholfen werden!
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