Volltext: Krieg ohne Heer

Landesgendarmeriekommanden Nr. 5 in Lemberg 
und Nr. iZ in Czernowitz und obliegt Euer Hoch¬ 
wohlgeboren insbesondere die Oberleitung über den 
öffentlichen Sicherungsdienst im Nahmen des Gen¬ 
darmeriegesetzes, unter besonderer Berücksichtigung 
der militärischen Interessen und der Grenze. Als 
Dienststtz wird Euer Hochwohlgeboren Lemberg 
zugewiesen. “ 
Aus maßgebenden Gründen bestand ich daraus, 
daß mein Kommandoort Czernowiß bleibe, was der 
Kaiser sofort bewilligte. 
Und auf Befehl des Monarchen sandte aus der 
Not des Reiches der Chef der Militärkanzlei Gene¬ 
ral der Infanterie v. Marterer nacheinander drei 
Depeschen. Ihr Tenor lautete: 
„General Fischer soll helfen. Er soll im Einver¬ 
nehmen mit dem k. k. Amt für Volksernährung den 
Grenzverkehr innerhalb der Bukowina organisieren. 
Er ist in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere 
sind ihm die zum Abschub erforderlichen Fahrbetriebs¬ 
mittel sowie Begleitmannschaften nach Tunlichkeit 
zur Verfügung zu stellen." 
So lautete der amtliche Auftrag, hinter dem aber 
in Wirklichkeit ein Nichts grinste. Buchstäblich das 
nackte Nichts, aus dem auf landesüblichem Wege 
kein Dekagramm Fleisch, kein Quentchen Mehl 
hervorgezaubert werden konnte. 
Aber tiefstes Mitleid vibrierte mir im Herzen 
angesichts des Heimatelends der Millionen, die ja 
für dieses Hungerkrieges Entartung nichts konnten. 
Und ich leistete mir das Gelöbnis: Unserem gequälten 
Volke muß geholfen werden! 
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