Volltext: Spätgotische Kirchenbauten in Ostbayern [21]

Der Chor von WÜRDING hat kämpferlose Halboktogondienste, 
Egglfing dagegen wieder Halbrunddienste. 
Der vierteilige Rautenstern bedeutete gegenüber dem Kreuzrip 
pengewölbe einen wesentlichen Fortschritt und den Beginn des spät 
gotischen Gewölbes. Die Passauer haben sich durch den vierteiligen 
Rautenstern ein Verdienst erworben, denn sie sind die ersten in Alt 
bayern, die ihn verwenden. Die Burghauser folgen erst 1435 mit dem 
Gewölbe von TRUCHTLACHING, einem Werke Konrad Pürkhels 
aus Burghausen. Auch dort findet sich der kämpferlose Halbrunddienst. 
Die Passauer scheinen auf ihren Lorbeeren ausgeruht zu haben, 
denn nach der Jahrhundertmitte ist um Passau keine typische Neue 
rung mehr zu lokalisieren, wenn man ihnen nicht die Figuration der 
„zwei Parallelrippen“ zuschreiben will, die kurz nach der Jahrhundert 
mitte in ENGERTSHAM-Marienkapelle, EGGLFING-Schiff und 
WÜRDING-Schiff auftaucht und erst um die Jahrhundertwende in 
der Vilsgegend nochmals ersteht. Die Priorität in der Verwendung der 
„Zwei Parallelrippen“ besitzt jedoch TRUCHTLACHING (1435). 
2. Kößlarn und Rotthalmünster 
Die Kirche von ROTTHALMÜNSTER trägt über dem Chor 
bogen die Jahreszahl 1452 (jetzt übertüncht). Von Kößlarn berichtet 
eine zuverlässige Quelle, daß dort im Jahre 1452 eine Kirche kon- 
sekriert wurde (Urkunden d. Klosters Aldersbach F. 58 nr. 898 im 
Bay. Hauptstaatsarchiv München.) Nachdem beide Orte nur 7 km von 
einander entfernt sind und zudem Kößlarn damals zur Pfarrei Rott 
thalmünster gehörte, liegt die Vermutung nahe, daß an beiden Bauten 
der gleiche Meister gearbeitet hat. Bei einer Betrachtung der Kirchen 
ist jedoch von einer Ähnlichkeit, die ein und derselbe Meister kaum 
hätte verbergen können, nichts zu merken. 
Der Bau in Rotthalmünster ist, abgesehen von den Gewölben, von 
denen unten die Rede sein wird, um 1452 möglich. Die großen Mauer 
zwickeln über den Arkadenbögen und die aus der Mauer geschnittenen 
Pfeiler machen die Jahrhundertmitte wahrscheinlich (Abb. 42). 
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