Volltext: Burgvesten und Ritterschlösser der österreichischen Monarchie Eilfter Theil. Zwölfter Theil. (11/12 / 1840)

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genberg als ein königliches Schloß, ein Eigen⸗ 
thum der Krone anzusehen. Der 1265 als Burg⸗ 
graf angeführte Ritter Hir z, war demnach ein koͤ— 
niglicher Beamter. König Rudolph von Habs— 
burg, mit dem Beinamen der sanfte, Alb recht 
des Ersten Sohn, erster König Bbhmens diefes 
Namens, nannte es in einer Urkunde von 1307 
Unser Haus Klingenberg. Der Zwischenkönig Hein⸗ 
rich von Kaͤrnthen schenkte die Burg an Heinri ch 
von Rosenberg, aber schon 1317, wo viele Kb— 
nigsburgen Böhmens in Gefahr waren, raubsuüch— 
tigen Edlen in die Haͤnde zu fallen, ruft eine Chronik 
aus: Wie? Wird Peter von Rosenberg das 
uneinnehmbare Klingenberg ohne Schlacht zu— 
rückgebennnn .. 
Karl der Vierte erklaͤrte Klingenberg 
sur ein unveraͤußerliches Krongut. Im Archive zu 
Worlik finden sich vier Pfandverschreibungen Klin⸗ 
genbergs an die Herren von Rosenberg, eine 
von 1323, zwei von 1337, und eine von 1387, 
nebst einem Majestätsbrief des Kaisers Sigis mund, 
eine gewisse Summe auf die Befestigung dieser Burg 
zu verwenden, mit der Versicherung der Rück⸗ 
zjahlunugg. — J 
RKlingenberg überlebte unversehrt alle Graͤuel 
der Husittenkriege, und behauptete seinen alten Ruhm 
als uneinnehmbare Veste. Nie erstiegen die Ta— 
boritten ihre Mauern. Zweimahl erschienen sie 
davor, lagerten, bauten ihr gegenüber eine neu wall⸗ 
aͤhnliche Festung. Aber nach dreizehn Wochen langer 
Belagerung mußten sie schimpflich abziehen nachdem 
sie ihre eigenen Werke in Brand gesteckt hatten. 
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