Volltext: Burgvesten und Ritterschlösser der österreichischen Monarchie. Neunter Theil. Zehnter Theil. (9/10 / 1840)

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des Klosters von Melk vor. Im vierzehnten Jahr⸗ 
hündert war Rabensteinschon landesfuͤrstlich, 
und Herzog Albrecht II. gab den Wald jenseits 
der Erlav dem Kloster Gamming, der Wald dießseits 
blieb der Veste. Der junge Ladislaus ließ Ra—⸗— 
benstein dem Kaiser Friedrich mit Gewalt 1457 
nehmen. Im Jahre 1476 war Stephan Klin— 
gen kaiserlicher Hauptmann hier. Philipp von 
Breuner, Freiherr zu Stübing, Fladnitz 
und Rabenst ein befaß diese Burg 1550. Alb—⸗ 
recht Freiherr von Wolfsstein und dessen Erben 
hatten Rabenstein 1571 inne. Von selben brachte 
es Ulrich Casy, der Rechte Doktor, kaiserlicher 
geheimer Rath und Vicekanzler 1591 an sich. Nach 
diesem kam Rabenstein an die Familie der Herren 
und Freiherren Gienger von und zu Grünbüͤchel. 
Sie theilten sich in zwei Linien, in die Gienger zu 
Wolfsegg in Oberbssterreich, und jene zu Grünbüchel 
in Unterösterreich, letztere besaßen von Niklas Frei⸗ 
herrn von Gienger an, diese Herxrschaft bis 1644. 
Vom Marquis de Priée erkaufte Rabenstein 
1750 Johann Georg Freiherr von Grechtler, k. k. 
geheimer Rath, Hofkriegsrath, General-Feldwacht⸗ 
meister, oberster Kriegs- und Proviaänt-Kommissaͤr, 
und Praͤses des Militaͤr-Haupt-Verpflegsamtes, 
Zu diesen hohen Würden und unermeßlichen Reich 
thümern war er vom Fuhrmanne und Lieferanten 
der Armee gekommen. Seiner Redlichkeit und seines 
Edelmuths allgemein bedauert, starb er zu Hüuͤttel— 
dorf im 79. Jahre 1780, und hinterließ seine Güter 
seinem Sohne Georg Anton Freiherrn von Grechtler, 
k. k. General-Feldwachtmeister. Dieser folgte ihm 
bald 1788 ohne Leibeserben in die Gruft, und be—
	        
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