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Erwähnung gethan, indem es urkundlich als Besitzthum
Albrechts anerkannt bleibt.
Ueber Ischl selbst schweigt jede Nachricht, nur von
der „Veste" Wildenstein vernimmt man endlich im Jahre
\583 eine Kunde, welche besagt, daß dieses Schloß als
Mitgift der Elisabeth von wilden-Stain1) an ihren
Gemal Rüdiger von Starhemberg überging. Kurze
Zeit später kam jedoch die Burg als fiskalisches Gut
an die Krone und wurde dann größtenteils von kaiser¬
lichen „Pflegern" bewohnt, über deren Thätigkeit wir
noch ausführlich sprechen werden?)
Daß wild enstein schon vor dem Jahre \3ty2
h erzogliches Gut war, ist aus einer für Ischl sehr
wichtigen Urkunde vom 5. September \5ty2 zu ersehen,
in welchem Jahre sich nämlich mehrere Salzarbeiter zu
Hallstatt und Lauffen ungehorsam erwiesen und aus
unbekannten Ursachen eine förmliche Rebellion erregten,
die aber bald unterdrückt wurde.
Bei dieser Gelegenheit waren die Bewohner des
Dorfes Ischl unwandelbar treu geblieben und hatten
ihrem Landesfürsten dadurch einen solchen Dienst geleistet,
daß er ihnen zum Lohne dafür alle Freiheiten der
Gewerbe und des Handels verlieh, wie sie damals
nur Städte besaßen. Die so interessante Urkunde, der-
zufolge Ischl auch das Recht, Jahr- und Kirchmärkte
zu halten, empfieng, lautet wörtlich:'
*) Aus der Nachkommenschaft des im Jahre ](282 genannten
Otto von Heußler.
2) Hiebei muß leider bemerkt werden, daß von dies em
Zeitpunkte an die romantischen Ideen und poetischen Er¬
zählungen über kühne „Raubritter" und s chmachtende Burg¬
fräulein vonwilden st ein jederhi st orischen Stütze
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