wertung ein Einkommen von 6 Prozent des Verkehrswertes
der Vermögenschaften erzielen ließe.
27. Welchen Einfluß hat der Bezug von Ruhe⸗- und Ver—
sorgungsgenüssen aller Art, wie z. B. Pension, Provision,
Invaliden-, Alters-, Altersfürsorgerente, ferner der Bezug
von Unfallsrenten, Ausgleichsrenten nach dem Leibrentner⸗
gesetz, von Pfründen, Ausgedingen u. ggl.
Diese Bezüge sind ein Einkommen, das nicht aus einer
Erwerbstätigkeit herrührt, also ein arbeitsloses Einkommen,
und es gilt daher das in Frage 25 Gesagtte.
28. Welcher Art ist das aus einer Untervermietung
bezogene Einkommen?
Das Einkommen, das jemandem aus einer Unterver—
mietung zufließt, ist wohl dann als ein arbeitsloses Ein—
kommen anzusehen, wenn der Untervermieter dem Unter—
mieter keine Dienste leistet, sondern ihm lediglich die Be—
nützung des Mietgegenstandes, möbliert oder unmöbliert,
überläßt. Wenn hingegen der Untervermieter dem Unter—
mieter Dienste leistet, z. B. die Bedienung selbst besorgt,
selbst bereitete Mahlzeiten regelmäßig verabreicht, wird man
das dieser Art erzielte Einkommen wohl auch als ein solches
ansehen können, das aus einer Erwerbstätigkeit stammt.,
IV. Die Unterhaltsrente.
29. Wie hoch wird die Unterhaltsrente sein?
Auch diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn
die Verordnung erschienen ist, durch welche das Ausmaß der
Unterhaltsrente zum erstenmal festgesetzt wird. Nach dem
Gesetz steht nur fest, daß die Rente nach der Höhe der durch
die Geldentwertung verlorenen Vermögenswerte oder Bezüge
abzustufen sein wird. Und zwar werden für Vermögens—
werte zwischen 6000 und 60. 000 Kemindestens fünf Stufen
zu bilden sein. In der Folge wird die Höhe der Unterhalts—
rente alljährlich gleichfalls durch Veroronung festzusetzen
sein·
830. Wie hoch wird die Unterhaltsrente sein, wenn
mehrere Rentenansprüche nach dem Kleinrentnergesetz
zusammentreffen?