Volltext: Das gewerbliche und häusliche Arbeitsrecht : Hausgehilfen und Privatkraftwagenführer [359] (4)

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810. 
Uebertretungen der Vorschriften der 88 2 und 3 
werden von der politischen Bezirksbehörde und in Orten, die 
zum örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde 
gehören, von dieser mit Geld bis zu 1000 S und im Nicht⸗ 
einbringungsfall mit Arrest bis zu 3 Monaten bestraft ). 
Anmerkung: 
Ad 1. Vergleiche Verwaltungsstrafgesetz vom 21. Juli 1925, 
BGBl. Nr. 2715s5s. 
Artikel I. 
Im Gesetze vom 18. Dezember 1919, StGBl. 
Nr. e aus 10206, über die Errichtung von Einigungsämtern 
und über kollektive Arbeitsverträge wird im Absatz (2) des 
81 folgender neue Punkt unter der Bezeichnung g angefügt: 
9) Das Dienstverhältnis der Privatkraftwagenführer 
(Geseß vom 20. Dezember 1928, BGBl. Nr. 359). 
Anmerkung: — 
Ad 1. Für Streitigkeiten ist das Gewerbegericht Gesetz 
vom 18. Juli 1929, BGBl. Nr. 260 bezw. das Einigungsamt 
zuständig, wenn die orliche Kompetenz dieser Stellen fehlt, 
das ordentliche Gericht. 
Artikel III. 8 
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch 
auf die zur Zeit des Beginnes seiner Wirksamkeit 1 schon 
bestehenden Dienstverhältnisse Anwendung, sofern nicht Ver⸗ 
txagsbestimmungen dem BPrivatkraftwagenführer günstiger 
58 n n 
Anmerkung::— 
4d 1. Wirksamkeitsbeginn 31. Dezember 1028. 
Artikel . 
mMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der 
Bundesminister für soziale Verwaltung im Einvernehmen 
mit dem Bundesminister für Justiz betraut.
	        
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