Volltext: Aurolzmünster, Peterskirchen und Eitzing

— 119 — 
„Mehr soll, wie der Stiftbrief sagt, e?.-v: ur 'jeden Pfarrer daselbst 
alles, so von Seelgerät, Begängnis. Ersten, Siebenten, Dreißigsten 
Jahrtägen, Messen oder Votiven, Opfer-, Beicht-, Gedächtnis- und Tauf- 
geld und was die Stol trägt und von den Psarrleuteu gemetter Kirche 
ungefährlich gef ölt,1) inmassm das vormals einem Pfarrer zu Aurolzmünster 
oder seinem Zugesellen etwa zugestanden ist, nun füran zu ewigen Zeiten 
bleiben und zustehen dem Pfarrer in Peterskirchen, auch gegeben werden, 
ausgenommen die 10 Pfund, so vormals einem Pfarrer zu Aurolzmünster 
(ge)geben wurden". 
Dazu kamen noch die jährlichen Einnahmen an Zins und Zehent. 
Gilt hatten zu zahlen?) 
A) Peterskirchner Pfarre: 
1. Ulrich Schneider und Hans von ErMtnansiorf) zu¬ 
sammen 2 Pfund Pfennige schwarze Münze; 
2. Ulrich Geyer zu 2lmeistern 'j2 Pfund Pfennige bayrische 
Landwährung; 
3. Matthaeus und Kemptnerin zu Erdtmaustorf drei 
Schillinge Pfennige schwarze Münze. 
B) Hohenzeller Pfarre: 
4. Stephan von Haßlath 3 Schill. Pfennige schwarze Münze 
oder bayrische Landwährung; 
5. Peter4) am £ raun er (gut) */2 Psuud Pfennige schm. Münze; 
6. Georg Weber zu Reut 66 Pfennige bayrische Landwährung. 
C. Utzenaicher Pfarre: 
7. Georg und Beicht am Puech 12 Schilling bayr. Landwähr. 
Zehent: 
1. Zu Haugenhofen bezog der Pfarrer von Peterskirchen den 
ganzen kleinen und großen Zehent; 
2. Im Schnörzl- und Lechen gut denselben Zehent; 
3. Zu Kauziug den halben kleinen und großen Zehent. 
') = an Gefällen einkommt. 
=) Vergleiche hierzu auch das Repertorium vom 5. April 1679 im Pfarrarchiv 
Peterskirchen. 
3) Erbrechtsbriefe über das Gut Erdtmanstorf (14, Anguft 1367 und 25. No¬ 
vember 1372) bei Handel-Mazzetti, Aurolzm.-Reg. II (1900) 5, 119. 
4) Peter Schnester. Dieser hatte auch an das Gotteshaus Peterskirchen eine 
jährliche Gilt von 1 Pfund Pfennig Geldes weißer Münze zu zahlen, die das Gottes¬ 
haus am 25. Mai 1522 gekauft hatte. Vgl. Handel-Mazzetti, Aurolz.-Reg. II 
(1900) 27.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.