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IV. Abhandlung: Friedrich Kenner.
Die weiteren Räume D, E und F waren heizbar hergestellt, und zwar ebenso wie in
dem grossen Gebäude in Lahn (S. 16) mittelst überwölbter Canäle, die auch ganz ähnlich
construirt waren. Auch hier ruhten die aus Ziegeln hergestellten Kreuzgewölbe auf vor
springenden Ziegelpfeilern, die längs der Wände errichtet waren. Nur im Raume D hatten
die Canäle 60 Cm. Höhe und Breite, während jene im Raume E kleiner, nur 40 Cm. hoch
und breit und vom Boden auf beinahe kreisrund gewölbt sind. (Vgl. den Durchschnitt a—b
zu Fig. 11.) Ihre Sohle war auch hier mit Kohle und Asche bedeckt; der Grad der er
zielten Flitze lässt zieh aus dem Umstande ermessen, dass längs der Linie e—-f der aus
festgestampftem Lehm bestehende Boden, soweit er Uber den nicht ausgegrabenen, aber
sicher vorhandenen Canälen lag, ziegelroth gebrannt war.
Ueberdies waren in den Räumen D und E auch die östlichen Wände heizbar gerichtet,
und zwar nach dem gewöhnlichen römischen System, indem der Steinmauer nach Innen
eine Wand vorgelegt wurde, die aus neben- und übereinander gestellten, miteinander com-
municirenden viereckigen Heizrohren (tubuli) bestand und eine Mörtelverbindung mit der
Steinmauer hatte; es wird sich unten ein Anlass finden, auf die Construction dieser Flohl-
wände zurückzukommen.
An zwei anderen Stellen gerieth man ebenfalls auf Reste von Heizcanälen, nächst dem
vermutheten Eingang bei a an der Nordseite, wo sich vier pfeilerförmige Widerlager der
Gewölbe fanden, und an der Westwand des Raumes F bei c, wo noch ein Kreuzgewölbe
selbst erhalten war (Durchschnitt c—d zu Fig. 11). Uebrigens lief der Heizcanal längs der
ganzen Westwand hin; dies muss schon aus dem oben erwähnten Umstande gefolgert werden,
dass man längs der Linie e—-f den Lehmboden ziegelroth gebrannt vorfand.
Ob die eben besprochenen Räume Wohnzimmer waren oder Theile eines Bades vor
stellen, lässt sich bei dem fragmentarischen Bestände der Ausgrabungen nicht bestimmen.
Die Abschrägung der Mauer g zwischen Raum A und D und der Ansatz einer Absis im
Raume C können allerdings in diesem Sinne gedeutet werden.
Das zweite Gebäude (Fig. 12, 13), bis auf 4 M. an das Haus Nr. 18 der Ortschaft Au
heran verfolgt, wies nur wenige, aber grössere Räume auf, wenigstens fehlen Ansätze von
Mauern, die ihre Untertheilung erkennen liessen. Es verräth einen unregelmässigen Grund
riss, indem an den nach Nord gerichteten Raum G ein zweiter Raum H in einem stumpfen
Winkel anschliesst und auch das einzig erhaltene Bruchstück der 1 M. starken Umfassungs
mauer nicht geradlinig, sondern in einem Winkel (h) verläuft.
Die Innenmauern dieses Gebäudes waren nur 50 Cm. stark; je zwei in einem Abstande
von 4 M. parallel zu einander laufende Mauerstücke (i, kJ hatten nur 30 und 35 Cm. Stärke.
Die wichtigste Erscheinung bot sich im Raume G, der eine lichte Breite von 5 - 8 M. und,
soweit die von S. nach N. streichende Längsmauer erhalten ist, eine Länge von mindestens
6‘7 M. im Lichten hat. Die Wände waren hier nicht heizbar, wohl aber der Fussboden,
und zwar dieser nicht durch Heizcanäle, sondern durch ein regelrecht angelegtes Hypo-
caustum, von welchem vier Pfeilerreihen blossgelegt wurden. Diese, aus Ziegeln erbaut,
hatten nach Durchschnitt g—h (Fig. 13) noch 20 Cm. Höhe und nicht eine quadratische,
sondern eine rechteckige Grundform von 65 zu 40 Cm.
Dass nicht blos dieser Raum, sondern noch andere, nicht aufgedeckte, mit Hypocausten
versehen waren, zeigen die Reste eines Canales bei J. Man ergrub dort eine 58 Cm. breite
Mauer, die nur 25 Cm. hoch war. Sie setzte sich gegen Westen 4 M. lang fort, ohne dass
ihre Abgrenzung gefunden worden wäre. Am östlichen Ende schliesst an sie ein mit Ziegeln