Volltext: Die römische Niederlassung in Hallstatt (Oberösterreich)

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IV. Abhandlung: Friedrich Kenner. 
Die weiteren Räume D, E und F waren heizbar hergestellt, und zwar ebenso wie in 
dem grossen Gebäude in Lahn (S. 16) mittelst überwölbter Canäle, die auch ganz ähnlich 
construirt waren. Auch hier ruhten die aus Ziegeln hergestellten Kreuzgewölbe auf vor 
springenden Ziegelpfeilern, die längs der Wände errichtet waren. Nur im Raume D hatten 
die Canäle 60 Cm. Höhe und Breite, während jene im Raume E kleiner, nur 40 Cm. hoch 
und breit und vom Boden auf beinahe kreisrund gewölbt sind. (Vgl. den Durchschnitt a—b 
zu Fig. 11.) Ihre Sohle war auch hier mit Kohle und Asche bedeckt; der Grad der er 
zielten Flitze lässt zieh aus dem Umstande ermessen, dass längs der Linie e—-f der aus 
festgestampftem Lehm bestehende Boden, soweit er Uber den nicht ausgegrabenen, aber 
sicher vorhandenen Canälen lag, ziegelroth gebrannt war. 
Ueberdies waren in den Räumen D und E auch die östlichen Wände heizbar gerichtet, 
und zwar nach dem gewöhnlichen römischen System, indem der Steinmauer nach Innen 
eine Wand vorgelegt wurde, die aus neben- und übereinander gestellten, miteinander com- 
municirenden viereckigen Heizrohren (tubuli) bestand und eine Mörtelverbindung mit der 
Steinmauer hatte; es wird sich unten ein Anlass finden, auf die Construction dieser Flohl- 
wände zurückzukommen. 
An zwei anderen Stellen gerieth man ebenfalls auf Reste von Heizcanälen, nächst dem 
vermutheten Eingang bei a an der Nordseite, wo sich vier pfeilerförmige Widerlager der 
Gewölbe fanden, und an der Westwand des Raumes F bei c, wo noch ein Kreuzgewölbe 
selbst erhalten war (Durchschnitt c—d zu Fig. 11). Uebrigens lief der Heizcanal längs der 
ganzen Westwand hin; dies muss schon aus dem oben erwähnten Umstande gefolgert werden, 
dass man längs der Linie e—-f den Lehmboden ziegelroth gebrannt vorfand. 
Ob die eben besprochenen Räume Wohnzimmer waren oder Theile eines Bades vor 
stellen, lässt sich bei dem fragmentarischen Bestände der Ausgrabungen nicht bestimmen. 
Die Abschrägung der Mauer g zwischen Raum A und D und der Ansatz einer Absis im 
Raume C können allerdings in diesem Sinne gedeutet werden. 
Das zweite Gebäude (Fig. 12, 13), bis auf 4 M. an das Haus Nr. 18 der Ortschaft Au 
heran verfolgt, wies nur wenige, aber grössere Räume auf, wenigstens fehlen Ansätze von 
Mauern, die ihre Untertheilung erkennen liessen. Es verräth einen unregelmässigen Grund 
riss, indem an den nach Nord gerichteten Raum G ein zweiter Raum H in einem stumpfen 
Winkel anschliesst und auch das einzig erhaltene Bruchstück der 1 M. starken Umfassungs 
mauer nicht geradlinig, sondern in einem Winkel (h) verläuft. 
Die Innenmauern dieses Gebäudes waren nur 50 Cm. stark; je zwei in einem Abstande 
von 4 M. parallel zu einander laufende Mauerstücke (i, kJ hatten nur 30 und 35 Cm. Stärke. 
Die wichtigste Erscheinung bot sich im Raume G, der eine lichte Breite von 5 - 8 M. und, 
soweit die von S. nach N. streichende Längsmauer erhalten ist, eine Länge von mindestens 
6‘7 M. im Lichten hat. Die Wände waren hier nicht heizbar, wohl aber der Fussboden, 
und zwar dieser nicht durch Heizcanäle, sondern durch ein regelrecht angelegtes Hypo- 
caustum, von welchem vier Pfeilerreihen blossgelegt wurden. Diese, aus Ziegeln erbaut, 
hatten nach Durchschnitt g—h (Fig. 13) noch 20 Cm. Höhe und nicht eine quadratische, 
sondern eine rechteckige Grundform von 65 zu 40 Cm. 
Dass nicht blos dieser Raum, sondern noch andere, nicht aufgedeckte, mit Hypocausten 
versehen waren, zeigen die Reste eines Canales bei J. Man ergrub dort eine 58 Cm. breite 
Mauer, die nur 25 Cm. hoch war. Sie setzte sich gegen Westen 4 M. lang fort, ohne dass 
ihre Abgrenzung gefunden worden wäre. Am östlichen Ende schliesst an sie ein mit Ziegeln
	        
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