Die römische Niederlassung in hallstatt.
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Diese Vermuthung wird durch spätere Funde bestätigt. Auf demselben Grunde wurde
auch ein Sesterz von Nero (?, Beilage I, Nr. 3) von recht schlechter Erhaltung, ein Sesterz
von Antoninus Pius (Beilage I, Nr. 12) noch ziemlich deutlichen Gepräges, und ein sehr
gut erhaltener Kupferdenar von Constantin II. als Caesar mit YOT • X, also 326 oder
327 geprägt (Beilage I, Nr. 36), gefunden. 1
Von dem Zauner’schen Grunde nur durch einen neuen Weg getrennt, liegt das Haus
des Heinrich Reisenbichler (Fig. 1, Parcelle 167), bei dessen Umbaue in den für die
neuen Fundamente gezogenen Gräben ein etwas abgeschliffener Sesterz des Kaisers Clau
dius I. (Beilage I, Nr. 1), ein ziemlich gut erhaltener Sesterz der älteren Faustina (Nr. 15)
und ein Dupondius von Marc Aurel als Caesar (Nr. 17) angetroffen wurden.
Im Garten des Wolf’sehen Gasthauses in Lahn kamen 1851 zwei ziemlich gut
erhaltene Gepräge zum Vorschein, eine Bronzemünze von Kaiser Hadrian (Beilage I,
Nr. 10) und eine zweite von Kaiser Commodus (Nr. 23), die vom Finder, der sie für Gold
hielt, abgescheuert wurde.
Aus dem ,Garten des Verwesers bei der Lahn unfern vom Zimmerstadel* stammt,
wie Schultes angibt, eine Bronzemünze von Kaiser Severus Alexander (Beilage I, Nr. 28).
Endlich hat der k. k. Bergrath Josef Stapf im Jahre 1877 ,am Seeufer in der Lahn'
römische Gräber aufgedeckt, die mit Steinplatten ausgelegt waren und römische Gefässe,
darunter solche aus Sigillata und aus Glas, enthielten. Näheres über diese wichtige Fund
stelle ist mir leider nicht bekannt geworden. 1 2 3 *
Hält man fest, dass bisher an vier Stellen der Ortschaft Lahn sichere Gräberfunde
römischer Zeit (Höll, Zauner, Riezinger, Seeufer) gemacht wurden, so liegt es wahrlich
nahe, auch die eben erwähnten, wenngleich vereinzelt ausgehobenen Münzen mit zerstörten
Gräbern, deren Inhalt verstreut wurde, 8 in Verbindung zu bringen, zumal als sie mit ein
ziger Ausnahme der Münze von Claudius I. und der fraglichen des Nero ziemlich genau
aus derselben Zeit stammen, welcher die in sicheren Grabstellen gefundenen angehören.
Eisengeräthe, sowie Bruchstücke aus Glas, die für die Gräber auf dem Zauner’schen Grunde
charakteristisch sind, zeigten sich auch an anderen Stellen des Thalbodens.
Die Gräberfunde reichen also vom Hause des Höll bis zum Seeufer; obwohl bisher
nicht in ununterbrochener Folge nachweisbar, genügen sie doch vollständig, um die Rich
tung eines Verkehrsweges anzudeuten, da ja die Gräber stets an solchen angelegt wurden.
Dieser Weg muss aber älter sein als die Gräber selbst, weil die früher hier bestandenen
römischen Gebäude auf dem Hoffschen und Zauner’schen Grunde nicht wohl ohne Ver
bindung mit dem Seeufer gedacht werden können; der Strubweg hat also fortan die Gräber
strasse von Hallstatt gebildet.
Wichtiger aber ist die aus den Fundobjecten nachweisbare Fortdauer der Benützung
des Leichenfeldes bis in das vierte Jahrhundert. Sie beweist eine gleich lange Dauer
1 Constantin II. wurde am 1. März 317 znm Caesar ernannt, vollendete also Ende Februar 326 das zehnte Jahr dieser Würde.
Ruggiero Ettore de, Dizionario epigrafico di antichitä Romane II, 657.
2 Nur eine Notiz ist davon erhalten, eine gelegentliche Erwähnung, welche Freih. v. Sacken in der Veröffentlichung der
Fundobjecte aus dem Grabe am Arikogel nächst Steeg am Hallstätter See machte. Sie findet sich in den Mittheilungen
der k. k. Central-Commission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale, N. F. III (1877),
S. XXXIII. Weder das k. k. kunsthistorische noch das naturhistorische Hofmuseum verwahrt hierüber Protokolle oder
Berichte.
3 Zumeist pflegen bei Auffindung von einfachen Gräbern die Beigaben, Thon- und Glasscherben, Eisentheile u. dgl. von den
Landleuten verworfen und nur die Münzen aufgehoben zu werden.