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Fortschritte bei der St. und K. 3., große Erfolge bei der K. und
St. 4. Armee. Von den Nachbararmeen hatte der linke Flügel der
Armee Boroevic keine größeren Fortschritte machen können; hier
mußte naturgemäß der Widerstand der Russen am zähesten sein.
Das K. u. K. X. Korps konnte bis zum Abend des Tages nur
die Linie Bartne—Höhe 837 östlich Przegonina—Punkt 701 er¬
reichen ; infolgedessen mußte das Korps Emmich die Sicherung
seiner rechten Flanke selbst übernehmen. Bei der Armee des
Erzherzogs Joseph Ferdinand war es recht erfreulich vorwärts¬
gegangen. Der kleine Rückschlag auf der Obszar-tzöhe hatte nur
ein vorgeschobenes Bataillon des K. u. K. IX. Armeekorps betroffen,
welches, von drei Seiten angefaßt, zurückweichen mußte. Jedoch
konnten die Russen die Kuppe auf die Dauer nicht halten; bereits
am späten Nachmittage war sie wieder im Besitze unserer Bundes¬
genossen. Weiter westlich trieben die österreicher-Ungarn den Geg¬
ner von den Höhen südöstlich Tuchow; die Stadt wurde genommen
und die Höhen nördlich davon wurden besetzt. Unter dem Drucke
dieses schweren Rückschlages räumte der Russe die festen Höhen¬
stellungen zwischen der Biala und dem Dunajec. Ihm dichtauf
erreichten die K. u. K. Truppen das südliche Biala-Ufer nord¬
westlich Tuchow. Das K. u. K. XIV. Korps konnte sogar süd¬
westlich Tarnow bis Rzuchowa und Podgorki Vordringen. Schon
winkten die Türme von Tarnow in der Ferne; es wurde am
6. Mai kampflos beseht. An der Dunajec-Front griffen die Russen,
besonders an der Abergangsstelle der 47. Reserve-Division bei
Grudek, mehrmals erfolglos an. Weiter unterhalb, nahe der
Mündung, wurden sie langsam, teilweise in hartnäckigen Kämpfen,
zurückgedrängt. So konnte zu seiner großen Freude General¬
oberst v. Mackensen dem Oberbefehlshaber der K. u. K. 4. Armee
folgenden Armeebefehl übersenden:
A. O. K 11. A. H. Qu. Neu-Sandez, 4. 5. 15.
Armeebefehl.
Eurer Kaiserlichen Hoheit spreche ich für die tapfere und auf¬
opferungsvolle Mitwirkung der K. u. K. 4. Armee meinen auf¬
richtigen Dank aus und bitte Eure Kaiserliche Hoheit meine