Volltext: Jahresbericht der K. K. Staats-Gewerbeschule in Linz 1910/11 (1910/11)

VII, Programme. 
A. Programm der Werkmeister schule mechanisch-technischer Richtung, 
Allgemeine Bestimmungen. 
Die Werkmeisterschule hat den Zweck, Jünglinge durch einen systematischen 
Unterricht in theoretischer und praktischer Richtung für ihren zukünftigen Beruf als 
Vorarbeiter, Monteure oder selbständige Gewerbetreibende vorzubereiten. Sie umfaßt 
4 halbjährige Kurse, Semesterkurse, die sonach in 2 Jahren absolviert werden können. 
Der Winterkurs dauert vom 15. September bis 15. Februar, der Sommerkurs vom 
15. Februar bis 15. Juli. 
Die Aufnahme erfolgt nach den mit Erlaß vom 28. Mai 1901, M.-Z. 13.384, 
für Staatsgewerbeschulen festgesetzten Aufnahmsbedingungen, woraus folgendes hervor 
gehoben wird: Die Aufnahme als ordentlicher Schüler des I. Kurses setzt neben physi 
scher Eignung und ausreichender Kenntnis der Unterrichtssprache eine dem Lehrziele 
der Volksschule entsprechende Vorbildung voraus. Außerdem ist sie bedingt durch 
ein im betreffenden Solarjahre zu erreichendes Mindestalter von 17 Jahren und eine 
zurückgelegte praktische Vorbildung in einem mechanisch-technischen Gewerbe in der 
Dauer von 3 Jahren, welche für Absolventen von 3 Klassen Handwerkerschule auf 
zwei Jahre ermäßigt werden kann. 
Die Aufnahme sämtlicher neueintretenden Schüler mit Ausnahme der aus anderen 
Werkmeisterschulen übertretenden und der Absolventen von Handwerkerschulen ist 
nur eine provisorische. Im Laufe des I. Semesterkurses hat der Lehrkörper über die 
definitive Aufnahme zu entscheiden und für den Fall, daß sich ein Schüler als unge 
eignet erweisen sollte, seine Entlassung aus der Anstalt zu verfügen. 
Das Schulgeld beträgt 10 Kronen, die Werkstättentaxe 15 Kronen pro Semester 
kurs, doch können mittellose Schüler von dem Erläge dieser Gebühren von der k. k. 
o.-ö. Statthalterei befreit werden. Jeder Schüler hat zu Beginn des Schuljahres eine 
Einschreibgebühr von 2 Kronen zu erlegen, welche nicht erlassen werden kann.
	        
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