VIII. Kundmachung für das Schuljahr 1908/09.
A. Werkmeister schule mechanisch-technischer Richtung.
Die Einschreibungen in die Werkmeisterschule finden am 13. und 14. September
von 9—11 Uhr vormittags statt.
Aufnahmsbedingungen für den I. Kurs:
1. Ein Alter von mindestens 17 Jahren, welches auch im betreffenden Solarjahre
erst erreicht werden kann.
2. Eine praktische Vorbildung in einem mechanisch-technischen Gewerbe in der
Dauer von drei Jahren, welche für Absolventen von drei Klassen Handwerker
schule auf zwei Jahre ermäßigt werden kann.
Der Geburtsschein, das letzte Schulzeugnis, der Nachweis der praktischen Vor
bildung und 2 K Einschreibegebühr sind mitzubringen.
Der Unterricht beginnt am 16. September und dauert in jedem Kurse 5 Monate.
Schulgeld für jeden Kurs 10 K und Werkstättentaxe 15 K; kann bei Nachweis der
Mittellosigkeit erlassen werden.
B. Winterkurse für Bauhandwerker.
Die Einschreibungen finden am 2. November von 9—12 Uhr vormittags statt.
Aufnahmsbedingungen für den Vorbereitungskurs:
1. Ein Alter von mindestens 17 Jahren, welches auch im betreffenden Solarjahre
erst erreicht werden kann.
2. Nachweis der zurückgelegten Lehre in einem konzessionierten Baugewerbe.
Für den I. Kurs:
1. Der Nachweis, daß der Bewerber im betreffenden Solarjahre das 17. Lebens
jahr erreicht hat oder erreichen wird.
2. Der Nachweis der Kenntnisse, welche das Lehrziel des Vorbereitungskurses
bilden, durch eine mit Erfolg abgelegte Aufnahmsprüfung aus Geometrie,
Rechnen, Geschäftsaufsatz, Projektionslehre, Freihandzeichnen.
Absolventen der III. Klasse Gewerbeschule sind von der Aufnahmspiüfung befreit.
Das Lehrzeugnis, das letzte Schulzeugnis, der Geburtsschein, 2 K Einschreibe
gebühr sind mitzubringen.