Volltext: Jahresbericht der K. K. Staats-Gewerbeschule in Linz 1907/08 (1907/08)

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Lehrplan der Spezial-Kurse. 
Unterrichtsgegenstände 
Zahl 
der wöchentlichen Stunden 
I. Semester- 
Kurs 
II. Semester- 
Kuis 
Rechnen 
2 
2 
Geschäftsaufsätze 
2 
Geometrie und Projektionslehre 
2 
— 
Buchführung 
1 
— 
Freihandzeichnen und technisch konstruktives Zeichnen für Bauge 
werbe und Tischler 
) 
4 
„ für maschinentechnische Gewerbe 
[ 2 
4 
„ für Kunstgewerbe 
) 
4 
Technologie des Eisens 
1 
— 
Technologie des Holzes 
1 
— 
Naturlehre und Motorenkunde 
2 
1 
Formenlehre für Kunstgewerbe und Tischler 
1 
— 
Kessel- und Maschinwärterkurs 
2 
— 
Lokomotivführerkurs 
2 
— 
Gewerbevorschriften und Gewerbehygiene 
2 
— 
Summe . . 
20 
15 
F. Der offene Zeichen- und Lesesaal. 
Der offene Zeichen- und Lesesaal bietet den Gewerbetreibenden von Linz und 
ihren Gehilfen die Gelegenheit, die Lehrmittelsammlungen des Fachzeichenunterrichtes 
und die Lehrerbibliothek zu benützen und sich bei dem die Aufsicht führenden 
Fachlehrer der Anstalt Rat und Auskunft bei der Anfertigung von Zeichnungen ihres 
Gewerbes zu holen. 
Derselbe ist in jedem Schuljahre vom 1. November bis 1. April an drei Tagen 
der Woche von 6 bis 8 Uhr abends geöffnet. 
Der Besuch des offenen Zeichen- und Lesesaales ist jedem Gewerbetreibenden 
und Gehilfen gestattet. Ausnahmsweise können auch solche Lehrlinge zum Besuche 
zugelassen werden, welche die II. Klasse einer allgemeinen gewerblichen Fortbildungs 
schule oder drei Klassen Handwerkerschule mit Erfolg absolviert haben. 
Jene Besucher, welche diese Abteilung regelmäßig besuchen und über die Dauer 
und Art ihres Besuches eine Frequenzbestätigung ausgestellt haben wollen, müssen bei 
Beginn des Besuches sich als regelmäßige Besucher melden und haben eine Einschreibe 
gebühr von 2 Kronen zu erlegen, von welcher jene befreit sind, die bereits einer 
andern Abteilung der Anstalt als ordentliche Schüler angehören. 
Mittellose Besucher können von dem Erläge dieser Gebühr durch ein ordnungs 
mäßig belegtes Gesuch an die k. k. oberösterreichische Statthalterei befreit werden. 
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