Volltext: Jahresbericht der K. K. Staats-Gewerbeschule in Linz 1907/08 (1907/08)

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E. Programm der Spezialkurse für Gehilfen der Gewerbe- und Industrie 
betriebe. 
Die Spezialkurse für Gehilfen haben den Zweck, den Gehilfen der Gewerbe- und 
Industriebetriebe in Linz Gelegenheit zu einer fachlichen theoretischen Fortbildung zu 
geben und deren Erwerbsfähigkeit zu erhöhen. Sie treten an Stelle der früher mit der 
k. k. Staats-Handwerkerschule in Verbindung gestandenen allgemeinen gewerblichen 
Fortbildungsschule für Lehrlinge und Gehilfen und bilden, einschließlich der hier ein 
gereihten Kurse für Kessel- und Maschinwärter sowie Lokomotivführer, eine Ab 
teilung der Staats-Gewerbeschule. Der Unterricht wird teils in Einzelnkursen in der 
Dauer von sieben Monaten, vom 1. Oktober bis 1. Mai, teils in einem zweiten Folge 
kurse erteilt, welch letzterer ebenfalls eine Dauer von sieben Monaten, vom 1. Oktober 
bis i. Mai, hat. Die Aufnahme in diese Kurse erfolgt Ende September. Mit Aus 
nahme des Kessel- und Maschinwärterkurses werden in diese Kurse nur solche 
Schüler aufgenommen, welche die Lehrzeit in einem Gewerbe zurückgelegt haben, 
ausnahmsweise können zum Besuche der Kurse auch andere Interessenten gewerblichen 
Unterrichtes, wie Lehrer, Beamte usw, oder Schüler der Oberklassen der Mittelschulen, 
keinesfalls aber Lehrlinge, als Hospitanten zugelassen werden. In den Kessel- und 
Maschinwärterkurs werden außer Gehilfen auch Hilfsarbeiter, in den Lokomotiv 
führerkurs nur Schlosser und Mechanikergehilfen aufgenommen. Jedem Besucher der Kurse 
ist die Auswahl der zu besuchenden Unterrichtsgegenstände frei gestellt, soweit der 
Stundenplan dies zuläßt. Der Besuch des zweiten Kurses ist im allgemeinen an den 
erfolgreichen Besuch des ersten Kurses des betreffenden Gegenstandes gebunden, doch 
können solche Besucher der Kurse, welche die notwendigen Kenntnisse für den Besuch 
des zweiten Kurses auf anderem Wege, z. B. durch Besuch von mindestens der I. Klasse 
einer gewerblichen Fortbildungsschule oder einer anderen gewerblichen Lehranstalt sich 
erworben haben, auch direkt zum Besuche des zweiten Kurses zugelassen werden. 
Der Unterricht ist für sämtliche Besucher, welche österreichische Staatsbürger 
sind, unentgeltlich, Ausländer haben für jeden Kurs, den sie besuchen, eine Gebühr 
von 4 K zu entrichten, welche dem Fonds der Einschreibegebühren zufließen. Bezüglich 
des Verhaltens der Besucher gelten die Disziplinarvorschriften für Hospitanten allge 
meiner gewerblicher Fortbildungsschulen, Ministerial-Erlaß, Z. 24.977, d.d. 14. November 
1904, in sinngemäßer, dem Alter und der Selbständigkeit der Frequentanten ange 
messenen Weise. 
Der Unterricht findet an Wochentagen von 6 1 / 2 bis 8 Uhr abends und am Sonn 
tage von 8 bis 11, beziehungsweise 12 Uhr vormittags statt. Jeder Frequentant eines 
Kurses erhält am Schlüsse desselben über sein Verhalten, seinen Fleiß und die im 
Unterricht erzielten Erfolge ein Zeugnis. 
Für alle Spezialkurse wird schließlich als Bedingung für deren Abhaltung eine 
Mindestzahl von zehn Teilnehmern festgesetzt.
	        
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