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E. Programm der Spezialkurse für Gehilfen der Gewerbe- und Industrie
betriebe.
Die Spezialkurse für Gehilfen haben den Zweck, den Gehilfen der Gewerbe- und
Industriebetriebe in Linz Gelegenheit zu einer fachlichen theoretischen Fortbildung zu
geben und deren Erwerbsfähigkeit zu erhöhen. Sie treten an Stelle der früher mit der
k. k. Staats-Handwerkerschule in Verbindung gestandenen allgemeinen gewerblichen
Fortbildungsschule für Lehrlinge und Gehilfen und bilden, einschließlich der hier ein
gereihten Kurse für Kessel- und Maschinwärter sowie Lokomotivführer, eine Ab
teilung der Staats-Gewerbeschule. Der Unterricht wird teils in Einzelnkursen in der
Dauer von sieben Monaten, vom 1. Oktober bis 1. Mai, teils in einem zweiten Folge
kurse erteilt, welch letzterer ebenfalls eine Dauer von sieben Monaten, vom 1. Oktober
bis i. Mai, hat. Die Aufnahme in diese Kurse erfolgt Ende September. Mit Aus
nahme des Kessel- und Maschinwärterkurses werden in diese Kurse nur solche
Schüler aufgenommen, welche die Lehrzeit in einem Gewerbe zurückgelegt haben,
ausnahmsweise können zum Besuche der Kurse auch andere Interessenten gewerblichen
Unterrichtes, wie Lehrer, Beamte usw, oder Schüler der Oberklassen der Mittelschulen,
keinesfalls aber Lehrlinge, als Hospitanten zugelassen werden. In den Kessel- und
Maschinwärterkurs werden außer Gehilfen auch Hilfsarbeiter, in den Lokomotiv
führerkurs nur Schlosser und Mechanikergehilfen aufgenommen. Jedem Besucher der Kurse
ist die Auswahl der zu besuchenden Unterrichtsgegenstände frei gestellt, soweit der
Stundenplan dies zuläßt. Der Besuch des zweiten Kurses ist im allgemeinen an den
erfolgreichen Besuch des ersten Kurses des betreffenden Gegenstandes gebunden, doch
können solche Besucher der Kurse, welche die notwendigen Kenntnisse für den Besuch
des zweiten Kurses auf anderem Wege, z. B. durch Besuch von mindestens der I. Klasse
einer gewerblichen Fortbildungsschule oder einer anderen gewerblichen Lehranstalt sich
erworben haben, auch direkt zum Besuche des zweiten Kurses zugelassen werden.
Der Unterricht ist für sämtliche Besucher, welche österreichische Staatsbürger
sind, unentgeltlich, Ausländer haben für jeden Kurs, den sie besuchen, eine Gebühr
von 4 K zu entrichten, welche dem Fonds der Einschreibegebühren zufließen. Bezüglich
des Verhaltens der Besucher gelten die Disziplinarvorschriften für Hospitanten allge
meiner gewerblicher Fortbildungsschulen, Ministerial-Erlaß, Z. 24.977, d.d. 14. November
1904, in sinngemäßer, dem Alter und der Selbständigkeit der Frequentanten ange
messenen Weise.
Der Unterricht findet an Wochentagen von 6 1 / 2 bis 8 Uhr abends und am Sonn
tage von 8 bis 11, beziehungsweise 12 Uhr vormittags statt. Jeder Frequentant eines
Kurses erhält am Schlüsse desselben über sein Verhalten, seinen Fleiß und die im
Unterricht erzielten Erfolge ein Zeugnis.
Für alle Spezialkurse wird schließlich als Bedingung für deren Abhaltung eine
Mindestzahl von zehn Teilnehmern festgesetzt.