Volltext: Jahresbericht der K. K. Allgemeinen Staats-Handwerkerschule in Linz 1903/04 (1903/04)

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Fächern zu bieten, welche sie zur Ausübung ihres Berufes und zur Hebung ihrer 
Erwerbsfähigkeit benötigen. Sie besteht aus einer Vorbereitungsklasse, zwei ersten, je 
einer zweiten Klasse für baugewerbliche, mechanisch-technische und kunstgewerbliche 
Fächer und einer dritten Klasse mechanisch-technischer Richtung. Die Schule ist keine 
Pflichtschule, jedoch ist jeder Schüler zum regelmäßigen Besuche der Gegenstände, in 
welchem er zur Einschreibung gelangte, verpflichtet. 
Gehilfen und solchen Lehrlingen, w r elehe zwei Klassen der Handwerkerschule 
absolviert haben oder eine Klasse freiwillig zum zweitenmale trotz eines zum mindesten 
genügenden Erfolges besuchen, ist die Wahl der Gegenstände, welche sie in einer 
Klasse besuchen w T ollen, freigestellt. Alle anderen Lehrlinge sind zum Besuche aller 
Gegenstände der betreffenden Klasse, in welche sie aufgenommen wurden, verpflichtet. 
Das Aufsteigen in eine höhere Klasse ist für alle Schüler an den erfolgreichen Besuch 
der vorhergehenden Klasse gebunden. Absolventen der Handwerkerschule und der 
Bürgerschule können direkt in die II. Klasse aufgenommen werden. Bezüglich der 
Aufnahme in die I. Klasse entscheidet eine Aufnahmsprüfung. 
Der Unterricht ist unentgeltlich, doch hat jeder bemittelte Schüler eine Einschreibe 
gebühr von 4 Kronen zu entrichten. Unbemittelte Schüler können von dieser Gebühr 
gegen Nachweis der Mittellosigkeit von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei 
befreit werden. 
Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. April. Der Unterricht 
findet an Wochentagen von 6—8 Uhr abends und Sonntags von 9—12 Uhr vormittags 
statt. Am Schlüsse des Schuljahres erhält jeder Schüler über den erzielten Fortschritt 
in den einzelnen Lehrgegenständen ein Zeugnis mit Angabe des Gesamterfolges bei 
jenen Schülern, welche alle Gegenstände der Klasse besuchen. 
Lehrgegenstände und wöchentliche Stundenzahl. 
Gegenstand 
Stundenzahl 
in der Klasse 
Vor- 
bereitungs- 
I. 
II. 
III. 
Lesen und Aufsatz 
2 
■ _ 
i 
Schreiben . 
1 
— 
— 
— 
Rechnen 
2 
— 
— 
— 
Elementares Freihandzeichnen 
2 
2 
— 
— 
Geometrisches Zeichnen und Geometrie ....... 
. 
3 
— 
— 
Geschäftsaufsätze 
-T- 
2 
1 
, — . 
Gewerbliches Rechnen 
— 
2 
X o 
— 
Gewerbliche Buchführung 
— 
— 
/ 3 
— 
Fachzeichnen 
— 
— 
5 
5 
Technologie und Motorenkunde 
— 
— 
— 
3 
Gesetzkunde 
• — 
— * 
— 
1 
(Modellieren statt Fachzeichnen für Bildhauer) .... 
— 
— 
(5) 
•*— 
Summe . . . 
7 
9 
9 
9
	        
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