Volltext: Jahresbericht der K. K. Allgemeinen Staats-Handwerkerschule in Linz 1898/99 (1898/99)

1. Zweck der Handwerkersclmle und Organisation. 
Die Handwerkerschule verfolgt den Zweck in den ersten beiden 
Classen, Knaben für die Erlernung eines Handwerkes in einer Werkstätte 
vorzubereiten. Sie bietet daher für zukünftige Handwerker den großen Vor 
theil gegenüber allen anderen Lehranstalten, dass die Knaben noch im schul 
pflichtigen Alter vom 12. bis 14. Lebensjahre eine directe fachliche Vorbildung 
erhalten, dass sie, mit einer Summe von nützlichen theoretischen Kenntnissen und 
einer allgemeinen Vorbereitung in der Handfertigkeit ausgerüstet, in die Lehre 
eintreten können. Solche Lehrlinge, welche zwei Classen einer Handwerker 
schule absolviert haben, sind daher auch vom Besuche der ersten Classen von 
Fortbildungsschulen befreit, und können diese daher besonders zur fachlichen 
Ausbildung im Zeichnen mit weit größerem Erfolge als alle anderen Lehr 
linge, auch solche, welche drei Classen einer Bürgerschule besucht haben, be 
nützen. Sie werden aber auch in jeder Hinsicht schon in ganz anderer Weise 
Nutzen aus der Meisterlehre ziehen als Lehrlinge ohne diese Vorbildung. 
Die III. Classe soll den Schülern bereits auch in der Handfertigkeit 
einen speciellen Handfertigkeits-Unterricht verschaffen, insbesondere aber die 
theoretische Vorbildung für das Handwerk erweitern, ohne jedoch hiebei das 
eigentliche Ziel, zukünftige, tüchtige Handwerker vorzubilden, aus den Augen 
zu verlieren. 
Die Aufnahmsbedingungen sind für die I. Classe das zurückgelegte 12. 
Lebensjahr und der Nachweis über die Kenntnisse, welche das Lehrziel des 
sechsten Jahrescurses einer allgemeinen Volksschule bilden, entweder durch 
das Schulzeugnis oder in zweifelhaften Fällen durch eine Aufnahmsprüfung. 
Absolventen einer III. Classe Bürgerschule können eventuell auch in die 
II. Classe aufgenommen werden.
	        
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