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Anmerkung. Das Modellieren besuchen nur jene Schüler, welche es
für den gewählten Beruf besonders benöthigen. Für diese Schüler bildet es
einen Theil des Handfertigkeits-Unterrichtes, weshalb ihnen das Stundenausmaß
für den letzteren um die Modellierstunden zu ermäßigen ist.
Handfertigkeits-Unterricht.
(I., II. und III. Classe.) Dieser Unterricht soll die Schüler bei Zeiten
an ernste Arbeit gewöhnen und sie mit den ersten Handgriffen des gewählten
Gewerbes durch systematisch geordnete Uebungen bekannt machen.
Der Handfertigkeits-Unterricht schließt sich an den Unterricht in Natur
lehre, Technologie, Zeichnen und Modellieren an und zerfällt mit Rücksicht
auf die verschiedenen Gewerbe in folgende Abtheilungen:
1. Der praktische Unterricht in der Holz- und Metallbearbeitung.
Die betreffenden Schüler werden in einem entsprechend eingerichteten
Arbeitsraume, unter Anleitung tüchtiger Werkmeister und beaufsichtigt von
den betreffenden Fachlehrern, mit der Handhabung der wichtigsten Handwerk
zeuge vertraut gemacht und entweder im Sägen, Hobeln, Stemmen, Drechseln
u. s. w. oder im Feilen, Bohren, Drehen u. s. w. systematisch geübt. Um
auch die Anwendung dieser Operationen kennen zu lernen, verfertigen die
Schüler sodann aus dem betreffenden Materiale Holzverbindnngen und einfache
Constructions-Details nach den im Fachzeichnen hergestellten Werkzeichnungen.
Gießer (Eisen-, Gelb-, Zinngießer) und Bronzearbeiter üben sich im Einformen
gegebener oder selbstverfertigter Modelle in Sand, Lehm, Gips u. dgl. und im
Ausführen des Gusses in einer leicht schmelzbaren Metallegierung.
2. Andere praktische Uebungen, die auf dem Zeichnen oder Model
lieren beruhen.
Anmerkung. Die Schüler der I. Classe nehmen nur an den ad 1 ge
nannten Uebungen theil, und zwar die Hälfte der Schüler durch ein halbes
Jahr sechs Stunden wöchentlich in der Holzbearbeitung und die andere Hälfte
im selben Zeitausmaße in der Metallbearbeitung. Mit Anfang des zweiten
Semesters wechseln die Schüler ihre Werkstätten. Hier verfolgt der Unter
richt nur den Zweck, die Schüler körperlich zu kräftigen und sie für den
späteren Handfertigkeits-Unterricht vorzubereiten.
Von der II. Classe an werden die Schüler zu Beginn eines jeden Schul
jahres auf Grund der Erklärungen und Wünsche der betreffenden Eltern oder
deren gesetzlichen Stellvertreter, welchen die Schulleitung mit Rath an die
Hand zu gehen hat, in einzelne Fachgruppen getheilt. In einem einzelnen
Arbeitsraume sollen nur so viele Schüler gleichzeitig arbeiten, als Plätze vor
handen sind und als mit Rücksicht auf eine sorgfältige Beaufsichtigung durch
den Werkmeister zulässig erscheint. In der Regel soll die Zahl der Schüler
in einer Gruppe 20 nicht übersteigen. Hinsichtlich der Auswahl und der Be
schaffenheit der Arbeiten wird man sich immer gegenwärtig zu halten haben,
dass der Handfertigkeits-Unterricht bloß den Zweck hat, dem Schüler eine