Volltext: Jahresbericht der K. K. Allgemeinen Staats-Handwerkerschule in Linz 1889/90 (1889/90)

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massiger Ausführung. Anleitung zum Lesen und Copieren notierter Pläne und 
Werkzeichnungen aus dem Gebiete des vom Schüler gewählten Gewerbes. 
Die Schüler erhalten zunächst gemeinsam, später einzeln, die zum Ver 
ständnisse der Zeichnung nöthigen Erklärungen, und es ist ihrer Vorstellungs 
kraft durch Vorweisung von Modellen und anderen Anschauungsmitteln zu Hilfe 
zu kommen. 
III. Classe. Der Unterricht beginnt mit dem Nachzeichnen cotierter 
Detailpläne und Werkzeichnungen des betreffenden Faches, wobei dem Schüler, 
wo es thunlich ist, ein Modell des dargestellten Gegenstandes, oder eines Theiles 
desselben, zur Vergleichung mit der Zeichnung in die Hand zu geben ist. 
Sodann folgen Uebungen im Aufnehmen einfacher Constructionsmodelle 
oder geeigneter kunstgewerblicher Objecte, und in der graphischen Darstellung 
derselben in der für die praktische Ausführung üblichen Weise. Die Schüler 
werden dabei mit der Handhabung der gebräuchlichsten Messwerkzeuge vertraut 
gemacht. 
Zum Schlüsse sind Uebungen im Detaillieren cotierter Werkzeichnungen 
vorzunehmen, insbesondere das Herauszeichnen einzelner Constructionen in natur 
grossem Masstabe, das Entwickeln von Netzen, Schablonen etc. Besonders vor 
geschrittene Schüler können sich unter Anleitung des Lehrers auch im Detaillieren 
einfacher Uebersiehtspläne oder correct gezeichneter Skizzen versuchen. 
Bei Auswahl der Vorlagen ist der künftige Beruf des Schülers angemessen 
zu berücksichtigen. Schüler, welche das Zeichnen für den gewählten Beruf nur 
in geringem Masse benöthigen, können vom Fachzeichenunterrichte ganz oder 
zum Theile dispensiert und dafür zum Besuche der sub b) genannten relativ 
obligaten Gegenstände (Modellieren, kaufmännische Buchhaltung und Correspon- 
denz etc.) verpflichtet werden. 
Anmerkung. Den Unterricht im Fachzeichnen in der III. Classe leiten 
abwechselnd die Fachlehrer für mechanisch-technisches, für baugewerbliches und 
eventuell auch für kunstgewerbliches Zeichnen. Die Schüler werden in dem 
selben Zeichensaal in zwei oder drei Gruppen unterrichtet. Während z. B. die 
Gruppe der mechanisch-technischen Gewerbe von dem betreffenden Fachlehrer 
die zum Zeichnen, Aufnehmen etc. nothwendigen Belehrungen erhält, beschäftigt 
sich die andere Gruppe mit dem Ausführen begonnener bau- oder kunstgewerb 
licher Zeichnungen, und ebenso umgekehrt. Die Fachlehrer müssen sich über 
den Lehrvorgang ins Einvernehmen setzen, damit jeder in der Lage ist, die von 
einzelnen Schülern der anderen Fachgruppe gestellten Anfragen entsprechend 
beantworten zu können. 
Schönschreiben. 
I. Classe. Uebungen in der deutschen und lateinischen Cursiv- 
schrift mit Einschluss der Ziffern. Uebungen in der Rondeschrift, 
b) Relativ obligate Lehrgegenstände, 
Formenlehre. 
III. Classe. Erklärung der Haupteintheilung und der einzelnen Bestand 
teile der Säulenordnungen, wobei auf den Unterschied in der Formgebung bei
	        
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