Volltext: Hausbaustudien in einer Kleinstadt

Jahr 1331. Wenn es aber gerade um jene Zeit der Herrschaft 
angemessen erschien, für Braunau in aller Form das Privilegium 
der Stadtrechte zu erwerben, obgleich es auch vordem schon als 
eine Landstadt mit Marktrecht und eigener Gerichtsbarkeit — als 
oppidum forense — erscheint, und wenn dieses königliche Privile¬ 
gium endlich im Jahre 1348 erteilt wurde, so bleibt die Zwischen¬ 
zeit sichtlich die geeignetste für die vollzogene Übersiedlung. Dies 
Braunau 
Liebsrauanhirkhö 
trifft um so wahrscheinlicher zu, als sich von da ab die Stadt dicht 
an die neue Probsteiburg anschließt und sowohl die Absteckung ihres 
Umfangs durch die Mauern als auch die Aufteilung des Jnnen- 
raums eine durchaus planmäßige und einheitliche Anordnung nicht 
verkennen lassen. 
Diese Rückschau auf die Entstehungsart der Stadt mußte ich 
dem eigentlichen Gegenstände der Erörterung notwendig voraus-
	        
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