Volltext: 160 Jahre Braucommune Freistadt

Anhang. 
Stenerleislungen der Bürger damals. (Nach B.Sl.4l. 1776, 
St. A. und bürgerliche Steueramlsrechnung 1776, St. 41.). In den 
Steuerbüchern sind verzeichnet: Das „M i l i t a r Nummer" (d. i. die 
Kausnummer, schon die heute geltenden), die Grundbuch- und Steuer 
buchnummern. Es folgt der Grundbesitz; was beim Kaufe war 
und was dazugekauft oder abgegeben wurde, z. B.: Lutz und 
Wiesmath im Iohannesfeld, im Pregarlen, Stadel und Gärten, 
ferner die Wertung des Kaufes und der Grundstücke. An 
Steuern werden aufgezählt: 
Gewerbe st euer. Der Stadtkupserschmied zahlte 4 Gulden, 
ein Schneider, hoch genommen 4 Gulden, ein Frächter 2 Gulden, 
Bäcker 5—7 Gulden, ein Fleischhacker rund 4 Gulden, die zwei 
Wirte Nr. 58, 59 jeder rund 7 Gulden, die meisten anderen weniger. 
Lederer Lettmayr 7 Gulden, Seifensieder 4 Gulden, Bürgermeister 
Reitter 8 Gulden, Kaufmann Mizelli hatte die höchsle Steuer 20 
Gulden, Thury 10 Gulden 30 Kreuzer, die übrigen Grießler oder 
Zwirnhandler 4—8 Gulden. Dominicale (Staats- und Landes- 
steuer). Kier inbegriffen war laut „Bürgerliche Steueramlsrechnung 
1776" die Steuer vom Eisenhandel; vom Braunbierbraunutzen ins 
gesamt rund 106 Gulden und die Nutzensteuer vom erkauften weißen 
Bier, „zum sechsten Mal von der Bürgerschaft eingehoben", 34 Gulden. 
Auf einen Bürger mit mittleren Kauswert 250 Gulden (Gewerbe 
treibender) entfielen z. B.: Vom Eisenhandel 32 Gulden 50 Kreuzer, 
vom braunen Bier 46 Kreuzer. Zuchthausbeitrag (eine Landessteuer 
zum Zuchthausbau) 13 Kreuzer 3 Pfennige. Viehaufschlag 48 Kreuzer
	        
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