Volltext: 160 Jahre Braucommune Freistadt

fünf 15 ). Das Kaus Nr. 71 wurde schließlich als Weißbierbrauhaus 
eingerichtet und feit 1687 scheinen nur mehr zwei ^Brauhäuser auf: 
Das Weißbierbrauhaus im Besitze der Sladt und das Braunbier 
brauhaus (hinter 77 undM gelegen) im^Besitze der Bürgerschaft. 
Aus dem Verschleiß des Bieres (durch Brauberechtigte und 
Wirte) zogen die Burger guten Gewinn. Das Braurecht der Bürger 
wird daher oft und oft betont. So heißt es z. B. in einer Eingabe 
1786 an das Kreisamt:") «Eine sogenannte Bürgerlade befindet 
sich in Freiftadt nicht, wohl aber die Einrichtung des Bierbrauens. 
Jeder Bürger in der Stadt Freistadt ist selbst ein Bierbrauer. Das 
Ausmaß ist auf feinem Kaus festgesetzt und wird bei Kaufschilling 
und Steuerzahlung in Betracht gezogen. Jeder Bürger kann selbst 
und in seinem Kaufe Bier erzeugen und verschleißen". Oder 1760:") 
Die Bürgerschaft hat «die von seinem ersten uralten Ursprung her noch 
niemalen gekränkte (d. i. gestörte) Bierbrauens-Gerechtsame genossen". 
Es wird geklagt, daß die Stadt Freistadt niedergegangen fei t5a ) durch 
Feuersbrünste, durch die Emigration vor 130 Jahren (gemeint ist 
die Ausweisung der Protestanten aus Österreich um 1630, denen in 
lutherischen oder kalvinischen Ländern die Ausweisung der Katholiken 
entsprach), weiter die Kriegsläufte (z. B. Erbfolgekriege bis 1763 
die die verbündeten Preußen und Bayern um den Besitz von 
Schlesien führten), hatte auch Freiftadt viel zu leiden. Noch dazu 
war das Salzhandelsmonopol zugunsten des Staates den Bürgern 
aus der Kand genommen worden. (Es ist ein «Cameralgut" durch 
besonders angelegte Magazine und Beambte worden".) Und da nun 
die Stadt «ein schier gewerbloser Ort" zu werden droht, «ohne den 
mindesten Wochenmarkt, statt dessen aber eine immerwährende 
Soldakenstation" (von 1740 bis nach 1763 dauerten diese Kriege 
und Einquartierungen), deswegen haben sich die Bürger durch das 
Bierbrauen einen Nebenerwerb geschafft. 
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