Volltext: Die weiland Khevenhüller'sche Majoratsgrafschaft Frankenburg und deren nächste Umgebung Zweiter Theil. (2,2 / 1860)

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gegangen, noch die Ermordeten zum Leben erstanden seien, auch die 
verheißene Stunde ihrer Befreiung. fruchtlos verstrichen war: ging 
ihnen das Licht auf, daß sie jetzt willig der Belehrung Gehör gaben. 
Selbst die Verstocktesten entsagten dem bisher von ihnen gehuldigten 
Irrthume und kehrten voll Reue über ihre Verblendung, dem Herrn 
Dechant für ihre Sinnesaänderung innigst dankbar, heiteren Gemütes zu 
ihren heimatlichen Geschäften zurück. 
Nur Wenige trotzten selbst jetzt noch, auf Poöͤschl's Vorhersagung 
sich stützend, daß das gläubige Häuflein bis auf wenige Personen zu— 
sammen schmelzen müsse; diese aber den Samen einer sehr zahlreichen 
Gemeinde abgeben würden. 
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G. 65. Erfolgte höchste Resolution. 
Wo das Strenge mit dem Zarten, 
Wo Starkes sich und Mildes paarten, 
Da gibt es einen guten Klang. 
Schiller. 
Durch Einleitung des k. k. Kreisamtes Ried wurde dem Landge— 
richte Vöcklabruck ein Theil der Untersuchungsgeschäfte abgenommen, 
und der Criminal-Proceß gegen die Mörder dem k. k. Stadt- und 
Criminalgerichte Salzburg übertragen, welches Ende Mai 1817 den 
Untersuchungs-Commissär Hermann nach Vöcklabruck abgeordnet, der 
sein Amt nach einigen Wochen geendet und die Verbrecher in Ge⸗ 
wärtigung ihrer Strafe verlassen hatte. Mit gespannter Erwartung 
sah man 14 Monat⸗ der Entscheidung über diese Mordthaten 
durch die oberste Justizstelle in Wien entgegen. — Am 20. Februar 
1818 fällte das Stadt- und Criminalgericht Salzburg das milde, 
shuman psychologischen Grundsätzen convenirendej von den Mör— 
dern gewiß nicht gehoffte Urtheil, welches vom niederöster— 
reichischen Appellations-Gerichte, am 1. Mai 1818 bestätigt wurde und 
dahin lautet: 
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