Volltext: Die weiland Khevenhüller'sche Majoratsgrafschaft Frankenburg und deren nächste Umgebung Zweiter Theil. (2,2 / 1860)

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fall am 23. Jänner in der Kirche zu Ampfelw ang persoͤnlich Bericht 
zu erstatten, und seine unverzügliche Verwendung in dieser gefahrdro⸗ 
henden Angelegenheit anzurufen. 
Oerr Dechant Freindaller tröstete den bestürzten Herrm Pfarrer 
mit der voraussichtlichen Constellation) er werde mit Gottes Hilfe den 
bedauerlichen Sturm, da Pöͤschl sein einstmaliger Schüler, der von 
Seiten seines guten Charakters ihin werth geworden sei, bald be— 
schwichtigen, und beschied Pöschl, am 28. Jänner (1814) beim 
Decanate Vöcklabruck zu erscheinen. 
Als Poͤschl am besagten Tage sich dem Herrn Dechante vor— 
stellte, und dieser die Vorweisung des Conzeptes jenes übelberüchtig— 
ten Vortrages verlangte, entgegnete Pöschl, daß er einzig vom Geiste 
Gottes getrieben diese Rede gehalten habe. — Auf die Frage des 
Herrn Dechants: ob er auf unmittelbaren. Befehl Gottes mit seiner 
neuen Offenbarung aufgetreten sei? — erzählte Pöschl die Visionen 
der Krämerin, und daß er durch sie zum Auftreten vom Herrn aufge— 
fordert worden sei. — Auf die Ahndung des Herrn Dechants, daß 
er gegen alle Pastoralklugheit einem Weibsbilde in derlei Mittheilun— 
gen unbedingten Glauben geschenkt habe, — erwiderte Pöschl: dazu 
bestimme ihn die Heiligkeit dieser Krämerin, vermoöͤge der Christus sie 
Fine Brau- nenneihre Ginfthe n du heheinsten din,nd 
lich die leibhafte Inwohnung Christi in ihrem Herzen; was ihn von 
der Wahrheit ihrer Offenbarung und seiner Sendung vom Herrn 
vollkommen überzeuge. J 
MNun bewies der Herr Dechant aus physischen, psychologischen 
und dogmatischen Gründen Pöschl das Unhaltbare dieser Visionen, 
verwies ihm sein unkluges Verfahren, befahl ihm die Beichtvaterstelle 
bei der Kraͤmerin aufzugeben, mit ihr allen Umgang zu meiden und 
von der ganzen Sache in Zukunft zu schweigen. — Herrn Pfar—⸗ 
rer Götz trug der Herr Dechant auf, bei Poschl's kirchlichen Vorträgen 
immer anwesend zu sein, und dem Decanate von allen unziemlichen 
Vorkommnissen allsogleich Anzeige zu machen.
	        
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