Volltext: Die weiland Khevenhüller'sche Majoratsgrafschaft Frankenburg und deren nächste Umgebung Erster Theil. (1,2 / 1860)

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Wenn keine Diebe wären, hör', 
Dann gab' es keine Kerker mehr. 
Wer seiner Pflicht gern Treue zollt, 
Dem ist die Obrigkeit stets hold. 
Thes. plilpt. 
Richter und Rath sollen auf gemeinen Marktes Unkösten und 
an einem der Grafschaft beliebigen Orte nothwendig ein festes 
und wohlverwahrtes Gefängniß erbauen. 
Marktdiener. 
Wie mächtig ist der Blick des Mann's von Ehre! 
Der Böse kann ihn nicht ertragen; 
Wie wenn er schon betroffen wäre, 
Wird er die Augen niederschlagen. 
Rupert Kornmann. 
Richter und Rath sollen gemeinen Marktes wegen einen oder 
mehre Marktdiener halten; jedoch ohne Vorwissen der Grafschaft 
deren keinen aufnehmen oder verabschieden, und sie verhalten, den 
Befehlen der Grafschaft jederzeit pünktlichen Gehorsam zu leisten. 
Wächter. 
Denkt, wenn ihr aus des Wächters Munde 
Die Stimme höret: „Laßt euch sagen!" 
Wie Vielen hat nicht ihre Stunde 
In diesem Augenblick geschlagen? 
Rupert Kornmann. 
Im Markte Frankenburg dürfte es Noth thun, drei Wächter 
zu halten, deren zwei Nachts im Markte umhergehen und die Stun- 
den ausrufen, der dritte oben im Kirchenthurme wohne, den Markt 
übersehe, und sich alle Stunden melde. 
Baumeister. 
Natura, ingeniüm, solcrs industria et usus 
Praeceptorque bonus, quid solidi efficiunt.
	        
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