Volltext: Die weiland Khevenhüller'sche Majoratsgrafschaft Frankenburg und deren nächste Umgebung Erster Theil. (1,2 / 1860)

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zurichten erlaubt ist; sollen dennoch alle diese Ordnungen, Zechen unb 
Zünfte nicht anders, — als mit Vorwissen, Bewilligung, Ratifici- 
rung und Confirmirung der Grafschaft Frankenburg, als Erbgrund- 
Markts- Burgfriedens- und Landesgerichts- Obrigkeit, in Stand ge 
setzt werden. 
Vom Rathhause. 
Nehmt der Gerechtigkeit vom Ange ihre Binden! 
Die Deutung will man nicht versteh'»: — 
Vor klein und groß nicht zu erblinden, 
Was jedes wiegt genau zu seh'n! 
Rupert Kornmann. 
Das Marktgericht soll auf Mitteln bedacht sein, ein eigenes 
Rathhaus zu erbauen. Interim wird ihm von der Grafschaft ein Rath 
haus (Nr. 2) um gebührlichen Zins überlassen, damit alle Gerichts 
handlungen darin angestellt und verrichtet werden. 
Tanzhaus. 
Cs schwebt auf leichtem Fuß 
Der Eitelkeit Genuß. 
Ein Lied von Schönheit, Ehr' und Geld 
Spielt unsern Regungen die Welt, 
Auf daß das Herz ihr gleich sich stelle. 
Tanzt ja nach ihren Saiten nicht. 
Weil leicht ein Capriol geschicht 
Vom Wollusthimmel zu der Hölle. — 
P. Abraham. 
Nachdem es vor Aufbringung der Marktfreiheit, bishero allhier 
gebräuchlich gewesen, bei Hochzeiten und Versprechen die Ehrentänze 
gleich heraußen auf der Gasse vor den Wirthshäusern zu halten, dieß 
aber gar unlöblich, spöttlich und ärgerlich ist; soll gemeiner Markt 
für die Zukunft bedacht sein, daß an einem gelegenen Orte, in einem
	        
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