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zurichten erlaubt ist; sollen dennoch alle diese Ordnungen, Zechen unb
Zünfte nicht anders, — als mit Vorwissen, Bewilligung, Ratifici-
rung und Confirmirung der Grafschaft Frankenburg, als Erbgrund-
Markts- Burgfriedens- und Landesgerichts- Obrigkeit, in Stand ge
setzt werden.
Vom Rathhause.
Nehmt der Gerechtigkeit vom Ange ihre Binden!
Die Deutung will man nicht versteh'»: —
Vor klein und groß nicht zu erblinden,
Was jedes wiegt genau zu seh'n!
Rupert Kornmann.
Das Marktgericht soll auf Mitteln bedacht sein, ein eigenes
Rathhaus zu erbauen. Interim wird ihm von der Grafschaft ein Rath
haus (Nr. 2) um gebührlichen Zins überlassen, damit alle Gerichts
handlungen darin angestellt und verrichtet werden.
Tanzhaus.
Cs schwebt auf leichtem Fuß
Der Eitelkeit Genuß.
Ein Lied von Schönheit, Ehr' und Geld
Spielt unsern Regungen die Welt,
Auf daß das Herz ihr gleich sich stelle.
Tanzt ja nach ihren Saiten nicht.
Weil leicht ein Capriol geschicht
Vom Wollusthimmel zu der Hölle. —
P. Abraham.
Nachdem es vor Aufbringung der Marktfreiheit, bishero allhier
gebräuchlich gewesen, bei Hochzeiten und Versprechen die Ehrentänze
gleich heraußen auf der Gasse vor den Wirthshäusern zu halten, dieß
aber gar unlöblich, spöttlich und ärgerlich ist; soll gemeiner Markt
für die Zukunft bedacht sein, daß an einem gelegenen Orte, in einem