Volltext: Die weiland Khevenhüller'sche Majoratsgrafschaft Frankenburg und deren nächste Umgebung Erster Theil. (1,2 / 1860)

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aber nicht mehr sein würde, auf seinen andern Bruder, den Freiherrn 
Moritz Christoph Khevenhüller, und nach ihm gleichergestalt ans seine 
ehelichen männlichen Leibeserben, allzeit den Aeltesten absteigender 
Linie zu verstehen, fürders nach demselben auf ihren Vetter Sigmund, 
auch folgends ebnermaßen seine Erben, und letztlich nach Abgang 
solcher Linie, auf desselben Bruder Franz — alle Freiherrn Khe 
venhüller zu Aichlberg — und auch seine ehlichen Mannserben; 
doch wie obstehet, gradatim also und dergestalt kommen, daß je 
derzeit nur Einer aus ihnen, nämlich der Aelteste, oder desselben 
ältesterSohn absteigender Linie, welcher mehrbesagte Grafschaft Fran 
kenburg mit Recht und Fug besitzet, sich des Grafen-Titels und 
Standes zu gebrauchen habe. 
§. 7, Des Grafen Hanns Khevenhütter's Fideicommiff-Tefti- 
rung der Herrschaft Frankenburg. 
Und der Vater mit frohem Blick' 
Von des Hauses weitschanendem Giebel 
Ueberzählet sein blühend Glücks 
Sieht der Pfosten ragende Bäume 
Und der Scheunen gefüllte Räume 
Und die Speicher, vom Segen gebogen, 
Und des Kornes bewegte Wogen, 
Rühmt sich mit stolzem Mund': 
Fest, wie der Erde Grund, 
Gegen des Unglücks Macht 
Steht mir des Hauses Pracht. 
Doch mit des Geschickes Mächten 
Jstkeinew'gerBundzu flechten. 
Schiller. 
„Freiwillig und mit gutem zeitigen Bedacht meines herrlichen 
Stammes und Namens der Khevenhüller verschaff und verlasse ich 
fideieommisstveise mit nachfolgenden ausdrücklichen Conditionen 
erstlich die Grafschaft Frankenburg mit den Herrschaften Kam 
mer, Kogl und all" derselben Zugehörnng, mit allen ihren Hohei 
ten , Jurisdictionen und Gerechtigkeiten, wie es specificirt oder be 
nennt werden möge, nichts davon ausgenommen, wie Jch's genossen, 
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