Volltext: Geschichte von Grieskirchen und Umgebung

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^ Seine Besoldung beträgt 24 Pfund nebst freier 
^Herberge. Die Disposition über den Organisten- 
^dienst behält sich Herr Stadtpfarrer bevor. 
„Die etwa vorkommenden Fahrlässigkeiten im 
„„Schulfache werden vorerst vom Herrn Stadtpfarrer 
^untersucht und beseitiget werden. 
„Sollte der Schulmeister für den Schuldienst 
„körperlich untauglich werden, so ist er verpflichtet, 
.„auf seine Kosten einen Adjuncten oder Präceptor 
„zu halten.“ 
Am 6. Juni 1656 proponirt der Stadtrichter 
Kehrbeck vor dem versammelten Rathe, dass Herr 
^Stadtpfarrer abermals die Fechsung auf dem Gemeinde- 
Ories gegen sein gegebenes Wort sich zugeeignet 
labe und stellt die Frage, was dagegen zu thun sei. 
§ 32. 
Die Stadtwage. Crida Parz. 
In der Rathssitzung am 9. September 1656 
-wurde die Errichtung der Stadtwage beschlossen. Die 
hierüber gepflogene Verhandlung lautet wörtlich: 
„Aufrichtung der Stadtwage. 
„Von der jetzt aufgerichteten Wage ist die Ge- 
„bührtaxe gemacht und beschlossen worden. 
„Von 3 oder 4 Pfund bis 10 Pfund 2 dl. 
„von 10 Pfund bis r/4 Zentner 4 dl. 
„von V* Zentner bis 1/2 Zentner 8 dl. 
„von Vä Zentner bis 1 Zentner 16 dl. 
B
	        
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