Volltext: XXX. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1918/19 (30. 1918/19)

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nicht zu unterschätzenden Vorteil, daß sie in ihrer ganzen Organisation die 
weibliche Eigenart in den verschiedensten Belangen berücksichtigen kann und 
daß die modernen Sprachen eine langjährige pflege und Übung finden. 
Auch ist wohl kaum zu bezweifeln, daß die Abiturientinnen des Reform- 
Realgymnasiums mit Reifezeugnis für verschiedene berufliche Anstellungen 
vor anderen Bewerberinnen berücksichtigt werden dürften. 
Der Übertritt ins Reform-Realgymnasium erfolgt nach der 
IV. Lyzealklaffe ohne Aufnahmsprüfung. Beim übertritt aus der IV. Klasse 
eines Gymnasiums oder Realgymnasiums ist eine Aufnahmsprüfung aus 
dem Französischen erforderlich, die Aufnahme aus der IV. Klasse einer 
Realschule geschieht ohne Aufnahmsprüfung. Absolvierte Bürgerschülerin¬ 
nen, die ins Reform-Realgymnasium übertreten wollen, müssen sich einer 
Aufnahmsprüfung über den Lehrstoff der IV. Lyzealklaste (Englisch aus¬ 
genommen) unterziehen, was eine ausgiebige Vorbereitung verlangt. 
Das Gffentlichkeitsrecht wurde auf Grund eingehender 
schulbehördlicher Inspektionen jeder eröffneten Klasse anstandslos bewilligt 
und der.Anstalt auch das Recht zur Abhaltung der gynmasialen Reife¬ 
prüfungen zuerkannt, war bis jetzt nur jedes zweite Jahr eine reform- 
real-gymnafiale Klaffe eröffnet worden, soll dies — eine genügende 
Frequenz vorausgesetzt — nun jährlich geschehen. 
d) Einjährige Frauenschule. 
Der Ausschuß des Lyzealvereines hat in der Sitzung vom J7. Juni 
im Prinzip beschlossen, wenn möglich schon int kommenden Herbste eine 
einjährige Frauenschule an die VI. Lyzealklaffe anzugliedern. 
Sie soll einen vornehmlich praktischen Unterricht in der Haus¬ 
haltung bieten und sich auf nachstehende Hauptfächer erstrecken: Kochen und 
Wirtschaftsführung, waschen und Bügeln, Garten-, Obst- und Gemüsebau, 
Weißnähen und Anfertigung einfacher Kleider, Stopfen und Flicken mit 
parallellaufendem theoretischen Unterricht in Rahrungsmittellehre, 
Haushaltungskunde und wirtschaftlicher Buchführung, Botanik und Chemie, 
Gesundheitslehre und Volkswirtschaft. Anfragen sind an die Direktion des 
Lyzeums zu richten. 
e) Schule und Laus. 
Die Direktion ersucht die p. T. Eltern und verantwortlichen Aufseher, 
im Interesse der Jugend nachstehenden Punkten ihre besondere Beachtung 
schenken zu wollen: 
Zur Anbahnung eines gedeihlichen Zusammenwirkens 
zwischen Schule und Haus sind vor allem die Sprechstunden 
eingeführt, die auf der Anschlagtafel ersichtlich sind. Durch die persönliche 
Aussprache zwischen der Lehrerschaft und den Angehörigen dev 
Schülerinnen kann so manches Hemmnis und manche Gefahr auf erzieh¬
	        
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