Volltext: XXVIII. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1916/17 (28. 1916/17)

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b) Landwirtschaftliche Beamtin (Pächterin, Verwalterin): 
Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule, Mindestalter 19 Jahre, 
Dauer 2 Jahre. 
c) Berufsgärtnerin: Besuch einer Gartenbauschule, Mindeft- 
alter ^6 bis \8 Jahre, Dauer mindestens 2 Jahre. (Gartenbauschule 
für Frauen, Mien, XIX., Raasgrabengasse *9. Höhere Obst- und 
Gartenbauschule in LisgrubJ 
5. Gewerbe. 
a) Lehrerin an Frauengewerbeschulen: Besuch der 
k. k. Zentrallehranstalt für Frauengewerbe (Wien, VI., Mollardgaste 
Nr. 87). Mindestens §9 Jahre. Vorbildung: 2 Jahre Gewerbeschule 
und i Jahr Praxis (für Lyzealschülerinnen die Zusammenziehung 
der Vorbildung in 2 Jahren möglich). Dauer der Ausbildung 2 Jahre 
und i Jahr Praxis. Gesamtdauer also 5 bis 6 Jahre. 
b) Selbständige Ausübung eines Gewerbes: U) ei ß- 
nähen, Kleider machen, Sticken: Besuch einer Frauen¬ 
gewerbeschule, Dauer 3 Jahre (bester nach der 4. Klasse des Lyzeums). 
Buchhandel (nach der 6. Klasse des Lyzeums und des Neform- 
Realgymnasiums zu empfehlen). 
Uhrmachergewerbe, Buchbinderei (schon nach der 4. Klasse) 
usw.: Dreijährige Lehrzeit und dreijährige (entlohnte) Gehilfenzeit. 
Modistengewerbe: Zweijährige Lehrzeit, dreijährige (entlohnte) 
Gehilfenzeit. 
Chemikerin in Zuckerfabriken, Färbereien, Drogerien, chemischen 
Laboratorien: Besuch einer staatlichen Gewerbeschule (nach der 
4. Klasse),, Dauer 4 Jahre. (Zulassung zum Besuch staatlicher Ge¬ 
werbeschulen: Minist.-Lrl. v. 20. Jänner 1910, Z. J670/XXI. c. 
M. G. A.) 
4. Kunstgewerbe. 
Keramik, Holzbildhauerei, Glasveredlung, Textil¬ 
zeichnung usw.: Besuch einer Kunstgewerbeschule (auch schon 
nach der 4. Lyzealklaste), Dauer mindestens 3 Jahre (Wien, I., Stu¬ 
benring 3). 
Photographie, Buch- und Jllustrationsgewerbe: 
Besuch der graphischen Lehranstalt (Men, VII., Mestbahnstraße 25), 
Dauer 2 bis 3 Jahre. Zutritt zum photographischen Kunstgewerbe 
auch schon nach der 4. Klasse möglich, zum Buch- und Jllustrations¬ 
gewerbe nach der 6. Klasse oder nach der 4. mit 2 Jahren Kunst¬ 
gewerbeschule.
	        
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