Volltext: XXVIII. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1916/17 (28. 1916/17)

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Der k. k. Landesschulrat genehmigte mit Erlaß vom 6. Oktober 
K9J6, Z. 7446, die Bestellung der geprüften Lehramtskandidatin Fräu¬ 
lein Marie Mahr und der Probekandidatin Fräulein D r. A n n a 
Wolf als fupplierende Lehrkräfte für die Zeit des Bedarfes im Schul¬ 
jahre l6/l7 und gewährte mit Erlaß vom \7. Oktober *9*6, Z. 752t, 
die Verwendung nachstehender externer Lehrkräfte für das Schuljahr 
t9t6/t7: der Professoren Dr. Anton König (k. k. Staatsgymna¬ 
sium), Franz Kuna (k. k. Lehrerbildungsanstalt), des Supplenten 
Dr. Fritz Dreßler (k. k. Staatsrealschule), des Uebungsfchullehrers 
Franz p ramm er (k. k. Lehrerbildungsanstalt), des Lehrers Otto 
Ratzka und des Lehramtskandidaten Josef Roger, Herr Rabbiner 
Moritz F r i e d m a n n, der durch ' viele Jahre den Religionsunterricht 
der israelitischen Schülerinnen besorgt hatte und dem auch an dieser Stelle 
für feine ersprießliche lehramtliche Tätigkeit der herzlichste Dank gesagt 
sei, wurde laut k. k. Landesschulrats-Erlasses vom j(7. Oktober J9J6, 
Z. 7839, durch Herrn Rabbiner Dr. Abraham Jakob Mark ersetzt. 
Der Herr Minister für Kultus und Unterricht fand mit Erlaß vom 
3. Jänner J9J(7, Z. 38.6J4/J6, dem Religronslehrer Herrn Christoph 
v. L h i u s 0 l e den Titel „Professor" zu verleihen. 
Seine k. u. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
24. Februar *9*7 der Lyzeallehrerin und Direktionsgehilsin Fräulein 
Emilie Schwa mmel das Goldene verdien ft kreuz mit 
der Krone allergnädigst zu verleihen geruht. 
Der Ausschuß des Lyzealvereines nahm in der Sitzung vom 5. Ok¬ 
tober x9\6 den Anfall der zweiten Alterszulage an Professor 
Dr. Hermann v. Mack genehmigend zur Kenntnis und beschloß dessen 
Beförderung in die 8. Rangsklasse der Staatslehrpersonen. Ferner er¬ 
hielten alle internen Mitglieder des Lehrkörpers für das Jahr *9*? eine 
irrt Verhältnis zum Vorjahre nicht unerheblich erhöhte Teuerungs¬ 
zulage. 
II. Zweck der Mädchen-Lyzeen. 
Der Zweck der Mädchen-Lyzeen ist: \. Mit besonderer Berücksichtigung 
der modernen Sprachen und ihrer Literatur eine höhere, der 
weiblichen Eigenart entsprechende allgemeine Bildung zu ge¬ 
währen, als die Volks- und Bürgerschule zu bieten vermag; 2. hiedurch 
zugleich für eine berufliche Ausbildung vorzubereiten.
	        
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