Volltext: XXVIII. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1916/17 (28. 1916/17)

die Behandlungsart eingerichtet werden. Freilich darf man zur Sprech¬ 
stunde nicht mit einem voll Ärger und Unmut erfüllten Kerzen oder gar im 
vorhinein in der Absicht kommen, Schule oder Lehrkraft anzuklagen. Man 
wird sich eben auch mit der leidigen Tatsache abfinden müssen, daß sich die 
Berichte der Jugend zu brause gar oft als ungenau und mangelhaft, oft als 
übertrieben oder beschönigt, ja selbst hie und da als absichtlich entstellt oder 
gänzlich unwahr erweisen. Da kann nur eine unvoreingenommene, ruhige 
Aussprache die Sachlage klarlegen. Jeder Anfrage, auch jeder Bitte um 
Aufklärung wird williges Gehör gegeben, wenn anders sie in der Form 
gestellt wird, die durch die Rücksicht auf den amtlichen Charakter 
der Schule und der Lehrer geboten erscheint. In den angesetzten 
Sprechstunden werden Eltern und verantwortliche Aufseher gewiß 
stets gern gesehen; dagegen sind die Erholungspausen den 
Lehrkräften ebenso wie den Schülerinnen zu gönnen und sollen ihnen 
nicht verkürzt werden. Sind aber einzelne Eltern durch ihren Beruf 
oder, weil auswärts wohnend, verhindert, sich an die vorgezeichneten 
Sprechstunden zu halten, so wird man ihnen auch zu jeder 
anderen Zeit gern entgegenkommen. 
Zweimal im Semester werden über die Leistungen der Schülerinnen 
und ihr Betragen sogenannte Zensurkonserenzen abgehalten. 
Das Ergebnis dieser Beratungen wird den Schülerinnen gewöhnlich nur 
soweit mitgeteilt, als Anlaß zu Tadel vorhanden ist. Das Elternhaus 
wird mittelst besonderer Ausweise nur von dem ungünstigen Ergebnis 
schriftlich verständigt. Den Eltern steht es aber auch frei, auf diese Ver¬ 
ständigungen zu verzichten. Bei Schülerinnen der beiden obersten Klassen 
findet eine solche schriftliche Mitteilung nur aus besonderen Gründen statt. 
Die Konferenztage werden am Anfang des Schuljahres auf der Amtstafel 
öffentlich bekanntgegeben. Ein vorsprechen der Eltern erst knapp vor 
dem Abschluß eines Zensurabschnittes ist verspätet und wertlos; daher 
werden die Sprechstunden auch meist acht Tage vor den Konferenzen auf¬ 
gehoben. 
Im Interesse der Jugend liegt es, wenigstens zwei Nachmittage der 
Woche ganz unterrichtsfrei zu halten und diese möglichst der 
körperlich en Betätigung und Bewegung zu widmen. Bei der Gründ¬ 
lichkeit des Schulunterrichtes muß daher vor einer Äberbürdunng des 
Kindes durch Privatunterricht dringend gewarnt werden; ein 
solcher ist auch in der Form der „Nachhilfe" nicht notwendig, wenn die 
Kinder von Anfang an zu gleichmäßigem und richtigem 
Arbeiten verhalten werden. Auch ist es wichtig, daß die Eltern von 
den Erfolgen der schriftlichen Arbeiten regelmäßig Kenntnis 
nehmen; die Termine für dieselben werden zu Beginn eines jeden 
Semesters festgesetzt und den Schülerinnen bekanntgegeben. 
Ferner wird gebeten, die Schule in ihren hygienischen Be¬ 
strebungen in jeder Richtung zu unterstützen, vor allem soll den Schüle-
	        
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