Volltext: XXVIII. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1916/17 (28. 1916/17)

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Die Aufna h m sxrufungen finden irrt 5 o m m e r t e r nt i n 
für die I. Klasse am 28. Juni, 9 Uhr vormittags, für alle übrigen Klaffen 
am 30. Juni, 8 Uhr morgens, im Herbfttermin bei regelmäßigem 
Schulbeginn am *7. September statt. 
Die Aufnahmstaxe für neu eintretende Schülerinnen aller Klaffen 
beträgt 4 K, der Lehrmittelbeitrag und Iugendfpielbeitrag für alle 
Schülerinnen jährlich 4 K, bzw. 2 K. 
Das Unterrichtsgeld beträgt für das Schuljahr 240 K und 
ist in der Regel für jedes Semester im vorhinein zu entrichten; auf Wunsch 
wird auch die Zahlung in zehn monatlichen Raten zugestanden. Ein¬ 
gezahlte Beträge werden bei einem früheren Austritte aus der Anstalt 
nicht zurückerstattet. Für Töchter von k. k. Offizieren, Staats-, Landes¬ 
und Gememdebeamten bis einschließlich der VH. Rangsklaffe beträgt das¬ 
selbe j80 K. Ueber schriftliches begründetes Ansuchen werden vom Ver- 
einsausschusse auch halbe, in einzelnen Fällen bei besonders berücksichti¬ 
gungswürdiger und durch ein legales Mittellosigkeits- oder Armutszeugnis 
nachgewiesener Dürftigkeit auch ganze Schulgeldbefreiungen bewilligt?) 
Die stempelfreien, mit dem letzten Schulzeugnisse versehenen Gesuche sind 
bis längstens 24. September *9*7 den Klassenvorständen zu überreichen. 
Eine Befreiung von der Zahlung des ganzen Schulgeldes ist erst nach 
dem ersten an der Anstalt verbrachten Semester in Ausnahmsfällen mög¬ 
lich?) Im Schulgelde ist auch die Entlohnung für die nicht obligaten 
Gegenstände inbegriffen. Außerordentlichen Schülerinnen, 
Gastschülerinnen, sowie privatist innen wird keine Schul¬ 
geldermäßigung gewährt. Privatist innen müssen zu Beginn des 
Schuljahres angemeldet werden; es gelten für sie die gleichen Aufnahms¬ 
bedingungen wie für ordentliche Schülerinnen. 
Die Eltern derjenigen Schülerinnen, die, ohne am Schulfchluß sich 
abgemeldet zu haben, das Mädchen-Lyzeum im nächsten Schuljahre nicht 
mehr besuchen sollten, werden ersucht, die Abmeldung bis 
spätestens September schriftlich an die Direktion gelangen zu 
lassen. 
Die Direktion gibt gleichzeitig bekannt, daß ihr für die Unterbringung 
auswärtiger Schülerinnen eine Anzahl sehr empfehlens¬ 
werter Adressen von Kostorten zur Verfügung steht, wo den 
*) Die entsprechenden Blankette für den vermögensausweis sind beim 
Schuldiener erhältlich. 
2) Die erteilte Befreiung gilt nur für das laufende Schul¬ 
jahr. Zu Beginn jedes folgenden Schuljahres muß mit Hinweis auf ein 
mindestens gutes Betragen und durchschnittlich gute Leistungen um die Bei¬ 
behaltung der Befreiung von neuem in derselben weise wie das erstemal an¬ 
gesucht werden. Schülerinnen, die eine Schulgeldbefreiung genießen, können 
diese Begünstigung bei schlechtem Fortgang und ungehörigem Betragen auch 
während des Schuljahres verlieren.
	        
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