Volltext: XXV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1913/14 (25. 1913/14)

*05 
Jf 
Namen der Schülerinnen 
Geburtsort u. Land 
Stand der Litern 
7. 
*5teinM Marie 
Lambach 
Bankdirektor 
8. 
^Tanb Marianna 
Engelhartszell 
k. k. Landesgerichts-Vize- 
präsident 
9. 
^Trost Paula 
Linz 
städt. Volksgarten-Aufseher 
10. 
Ziebland Else 
Urfahr 
Schiffskapitän 
Außerordentliche 
Schülerin: 
11. 
Leistner Elisabeth 
Bad hall 
Oberlehrer 
XIX. Kundmachung für das Schuljahr 1914/15. 
Jede Schülerin, welche in die erste Klaffe des Mädchen-Lyzeums 
aufgenommen werden will, muß bei dem Direktor der Anstalt durch ihre 
Eltern oder deren Stellvertreter mündlich oder schriftlich angemeldet werden 
und durch den legalen Tauf- oder Geburtsschein den Nachweis über das 
vollendete oder noch in demselben Kalenderjahre zur Vollendung gelangende 
10. Lebensjahr, sowie den Nachweis jener Kenntnisse erbringen, welche dem 
Unterrichtsziele der vierten Iahresstufe einer Volksschule entsprechen. 
Zur Erprobung dieser Kenntnisse wird eine Aufnahmsprüfung aus 
dem Deutschen und dem Rechnen vorgenommen und werden folgende An¬ 
forderungen gestellt: 
Deutsche Sprache: Bekanntschaft mit den Regeln der Recht¬ 
schreibung und richtige Anwendung derselben beim Diktandoschreiben; 
Kenntnis der Wortarten; Analyse des einfachen Satzes. 
Rechnen: Die vier Grundrechnungsarten mit ganzen unbenannten 
Zahlen. 
Jene Schülerinnen, deren Zeugnis von einer Volksschule in der 
Religionslehre eine geringere Note als 2 ausweist, haben 
durch eine Prüfung aus diesem Gegenstände jenes Maß von Misten nach¬ 
zuweisen, das in den ersten vier Iahreskursen der Volksschule erworben 
werden kann. Jene Schülerinnen, die bei der schriftlichen Prüfung aus dem 
Deutschen und dem Rechnen wenigstens die Note „gut" erhalten und im 
Volksschulzeugnis ebenfalls mindestens die Note „gut" haben, können von 
der mündlichen Prüfung befreit werden. 
Line Wiederholung der Aufnahmsprüfung für die 
I. Klaffe, sei es an derselben oder an einer anderen Lehranstalt, mit der
	        
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