Volltext: XV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in Linz 1904 (15. 1904)

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xviii. Kundmachung für das nächste Schuljahr M4/05. 
Jede Schülerin, welche in die erste Klasse des Mädchen-Lyzeums 
aufgenommen werden will, muß bei dem Direktor der Anstalt durch 
ihre Eltern oder deren Stellvertreter mündlich oder schriftlich angemeldet 
werden und durch den Tauf- oder Geburtsschein den Nachweis über 
das vollendete oder noch in demselben Kalenderjahre zur Vollendung 
gelangende Lebensjahr, sowie den Nachweis jener Kenntnisse 
bringen, welche dem Unterrichtsziele der fünften Iahresstufe einer 
Volksschule entsprechen. 
Zur Erprobung dieser Kenntnisse wird eine Aufnahmsprüfung 
aus dem Deutschen und dem Rechnen vorgenommen. 
Bei dem Eintritte in eine höhere Klasse, welcher aus jeder 
Klasse der Bürgerschule oder aus einer anderen Lehr- 
anstalt oder auch nach genossenem Privatunterrichte statt- 
finden kann, ist gleichfalls durch eine Aufnahmsprüfung der Nachweis 
jener Kenntnisse zu liefern, welche dem Unterrichtsziele der vorhergehenden 
Klasse entsprechen. 
Dieses Ziel ist aus dem im Jahresberichte gedruckten Lehrplane 
ersichtlich. Jenen Schülerinnen, welche aus anderen Schulen in das 
Lyzeum überzutreten beabsichtigen, wird in der Direktionskanzlei gern 
der Lehrplan, sowie jede Auskunft betreffs Vorbereitung zu dieser Prüfung 
mitgeteilt. 
Die Anmeldungen und Einschreibungen erfolgen vor 
Beginn der Ferien, täglich von ^ bis \2 Uhr, nach den Ferien, vom 
September angefangen, täglich von 9 bis ^ Uhr vormittags in der 
Direktionskanzlei des Mädchen-Lyzeums, prunerstraße Nr. \8, {. Stock. 
Die Aufnahmsprüfungen zum Eintritte in die erste 
und in alle anderen Klassen des Lyzeums finden statt: im 
Sommertermine für die erste Klasse am 2. Duli \90^, 2 Uhr nach¬ 
mittags, und für die höheren Klassen am Juli von 8 Uhr vor¬ 
mittags an, im Herbsttermine für alle Neueintretenden am \7. September 
um 8 Uhr vormittags. 
Das Unterrichtsgeld beträgt für die ersten 3 Klassen monat¬ 
lich K, für die oberen 3 Klassen monatlich 20 K; für Töchter von 
k. k. Offizieren und Staatsbeamten beträgt dasselbe \0, beziehungsweise 
^6 K. Die erste Rate des Unterrichtsgeldes ist am \. Oktober, jede 
folgende an dem ersten Tage eines jeden Monats zu entrichten. 
Die Aufnahmstaxe für neu eintretende Schülerinnen aller Klassen 
beträgt $ K.
	        
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