Volltext: XV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in Linz 1904 (15. 1904)

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vor. Erst gegen Ende des Schuljahres, anfangs Juni, stellten sich 
drei Scharlachfälle ein, (J in I. und 2 in II. Klaffe), doch auch diese 
nehmen glücklicherweise ein leichten Verlauf. Es wurden, um die 
Gefahr der Verbreitung der Krankheit in der Schule zu verhüten, alle 
notwendigen sanitären Vorkehrungen getroffen. Einige Schülerinnen 
mußten während des Jahres wegen Erkrankung von Familienangehörigen 
oder Hausgenossen an Infektions-Rrankheiten kürzer oder länger vom 
Schulbesuche ferngehalten werden. 
Die durch die Ministerial-Verordnung vom 2\. August \903, 
Z. 28.852, aus gesundheitlichen Gründen veranlaßte Regelung der 
Unterrichtszeit durch Vermehrung und Verlängerung der Er¬ 
holungspausen, wonach die Dauer der Erholungszeit für jede 
Unterrichtsstunde mit \0 Minuten, demnach für den vierstündigen Vor- 
mittagsunterricht im ganzen mit ^0 Minuten zu bemessen ist, wurde in 
der Eröffnungskonferenz am September \903 eingehend beraten 
und beschlossen, um 9 Uhr eine pause von ][0 Minuten (8 Uhr 50 Min. bis 
9 Uhr), um ^0 Uhr eine solche von 20 Minuten (9 50 Min. bis ^OUHr 
^0 Min.), und um ^ Uhr eine solche von ^0 Minuten Uhr bis 
\][ Uhr \0 Min.) eintreten zu lassen. Diese Verteilung hat den Vorteil, 
daß keine Unterrichtsstunde gegenüber einer anderen verkürzt erscheint, 
sondern jede gleich lang (50 Min.) ist. Für den Nachmittag wurde für 
3 Uhr eine ^O-Minutenpause (2 Uhr 55 Min. bis 5 Uhr 05 Min.) und- 
falls eine 3. Stunde von ^ bis 5 Uhr folgt, eine zweite ^O-Minutenpause 
von (4? Uhr bis % Uhr \0 Min) angesetzt. Diese Verteilung und Be- 
Messung der einzelnen pausen hat die Zustimmung der Landesschulbehörde 
mit dem Erlasse vom November \903, A. 4233, erhalten. In den 
pausen wurde stets eine entsprechende Lüftung der Schulzimmer vor- 
genommen und die Schülerinnen nach Möglichkeit veranlaßt, aus den 
Klassenzimmern zu treten. Diese Neuerung in den Erholungspausen hat 
sich für das Befinden und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen fördernd 
und von günstiger Wirkung erwiesen. 
Von den im Sinne des Landesschulrats-Erlasses vom \0. Jänner 
Z. {8, ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen zur Verbreitung, 
in Schule und Haus empfohlenen zwei hygienischen Schriften 
von Leo Burg er st ein gelangten im ganzem 3J0 Hefte an die 
Schülerinnen und den Lehrkörper, das Elternhaus und den Rostort zur 
Verteilung und zwar \70 „Gesundheitsregeln für Schüler und Schüle- 
rinnen" und ^0 Hefte „Zur häuslichen Gesundheitspflege der Schul- 
jugend". An dürftigere Schülerinnen und deren Angehörige wurden 
diese Schriftchen unentgeltlich verabfolgt.
	        
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