Volltext: XV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in Linz 1904 (15. 1904)

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7. Erlaß des Herrn Ministers für Aultus und Unterricht vom 
30. November ^903, Z. \5.395, Landesschulrat- Erlaß vom \3. De¬ 
zember \903, Z. 5336, wonach dem öffentlichen Mädchen-Lyzeum in 
Linz vom Jahre \904 an bis auf weiteres eine Staatssubvention 
von jährlich \2.000 K unter der Bedingung bewilligt wird, daß der 
Verwaltungsausschuß sich verpflichtet, auf die Dauer der staatlichen 
Subventionierung die Besetzung der Direktorstelle und der definitiven Lehr- 
stellen in Hinkunft nur im Linklange mit dem Ministerium für Kultur 
und Unterricht vorzunehmen. (Diese rechtsverbindliche Erklärung wurde 
laut Sitzungsbeschlusses des Verwaltungsausschusses vom Jänner 
^90^ an das k. k. Unterrichts-Ministerium abgegeben.) (<§. \25/](903.) 
8. Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht vom 
\2. Dezember \903, Z. j(0.5\9/ betreffend den Übertritt von Ab- 
s0lventinnen eines öffentlichen Mädchen-Lyzeums an eine 
Lehrerinnen-Bildungsanstatt. (V.-Bl. ^9^, I, Nr. 3, 5. 6.) 
9. Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates am 20. De- 
zember J903, Z. 5^33, enthaltend Anordnungen über Vornahme von 
Turnübungen und Benützung von Turngeräten beim Turnunterrichte. 
(Z. *3*.) 
\0. Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom 
^0. Jänner ^90^, J. \8, betreffend die Anempfehlung zur Verbreitung 
der zwei hygienischen Schriften von Leo Burgerstein: „Gesundheitsregeln, 
für Schüler und Schülerinnen" und „Zur häuslicheil Gesundheitspflege 
der Schuljugend" in Schule und Haus. (<§. \58*) 
Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom 
3\. Jänner \90^/ J. ^98, womit der Jahr es Hauptbericht pro 
](902/03 dahin Erledigung findet, es habe 
„der k. k. La n desschulrat mit Befriedigung er- 
sehen, daß es dem pflichteifrigen Bemühen des 
Lehrkörpers unter der umsichtigen und tatkräftigen 
Leitung desDirektors gelungen ist, sowohl in intelek- 
tueller als auch in moralischer Hinsicht ein ganz 
anerkennenswertes Ergebnis überhaupt und ein 
günstiges Ergebnis auch bei der ersten Maturitäts- 
Prüfung zu erzielen. — 
Der Lehrkörper möge im Sinne des § 26 des mint- 
steriellen Statuts für Mädchen-Lyzeen fortfahren, wie 
es auch im Berichtsjahre der Fall gewesen ist, den 
Unterricht durch die außerhalb der Schule vorhandenen 
Anschauungsbehelfe zu fördern." (<§. \65.)
	        
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