Volltext: XV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in Linz 1904 (15. 1904)

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b) G eometrische Anschauungslehre: 
Die bemerkenswertesten Eigenschaften der Vierecke und Vielecke. Einiges 
über die vergleichung. Verwandlung und Teilung der Figuren. 
IV. Klasse, wöchentlich 3 Stunden. 
a) Zeichnen: 
Zeichnen einfacher Modellgruppen, zusammengestellt aus Gebrauchsgegenständen 
und aus Naturalien. 
Zeichnen und Malen nach lebenden pflanzen, Früchten usw. und deren 
Verwertung für das Ornament. 
d) Geometrische Anschauungslehre: 
Konstruktion der Regelschnittslinien auf Grund der Definition. Das Haupt- 
sächlichste über die Ähnlichkeit der geometrischen Gebilde. 
V. Klasse, wöchentlich 2 Stunden. 
Erklärung des Baues und der Proportionen des menschlichen Kopfes und 
Gestchtes, sowie der hauptsächlichsten Proportionen des menschlichen Körpers nebst 
den entsprechenden Zeichenübungen nach vorlagen und Modellen. 
Fortsetzung der Pflanzenstudien uud ihrer Anwendung. 
Weitere Übungen im Zeichnen und Malen nach dem Gegenständlichen. 
VI. Klasse, wöchentlich 3 Stunden. 
Fortsetzung der Studien nach figuralen vorlagen und Modellen. 
Fortsetzung der Pflanzenstudien und ihrer Anwendung. 
Landschaftsstudien einfacherer Art nach mustergültigen Vorbildern, beziehungs- 
weise nach der Natur. 
Bei dem Studium nach der Pflanze hat der Lehrer auch auf deren Verwendung 
im historischen Ornament durch Vorzeigung einschlägigen Materials hinzuweisen. 
Skizzenbücher sind von der III. Klasse an zum Gebrauche zu empfehlen. 
Anmerkung. Die Flächenberechnung in der IV. Klasse und der stereo- 
metrische Unterricht in der V. und VI. Klasse sind mit dem Unterricht in der 
Arithmetik verbunden. 
Schönschreiben. 
Lehrziel: Übung und Ausbildung in der Kurrent-, Latein- und Rundschrift. 
I. Klasse, wöchentlich 2 Stunden. 
Die Kurrent- und Lateinschrift. 
II. Klasse, wöchentlich \ Stunde. 
Fortgesetzte Übung in der Kurrent- und Lateinschrift. Die Rundschrift. 
B. Freie Gegenstände. 
Hesang. 
Ziel: Einführung in die Elemente der Tonkunst; Deckung und Ausbildung 
des Tonsinnes. Befähigung, eine Anzahl Volks- und vaterländischer Lieder und 
Chöre richtig und mit natürlichem Ausdruck ein- und mehrstimmig vorzutragen.
	        
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