Volltext: XIV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in Linz 1903 (14. 1903)

I. Einleitung. 
Mit dem Schuljahre \902j\905 vollendet das öffentliche Mädchen- 
Lyzeum in Linz das vierzehnte Jahr seines Bestehens. 
Von Bedeutung für die Entwicklung der Anstalt ist die gesteigerte 
Frequenz, die volle Durchführung des mit Erlaß des k. k. Ministeriums 
für Rultus und Unterricht vom ^.Dezember \900 für sechsklassige Mädchen- 
Lyzeen vorgeschriebenen einheitlichen Normallehrplanes und die Einführung 
von Reifeprüfungen. 
Über Ansuchen der Direktion vom 20. Jänner \903 wurde durch 
den Lrlaß des k. k. Ministeriums für Rultus und Unterricht 
vom ^6. Februar \903, Z. 380dem öffentlichen Mädchen- 
Lyzeum in Linz das Recht zur Abhaltung von Reifeprüfungen 
und zur Ausstellung staatsgiltiger Reifezeugnisse für das 
laufende Schuljahr \^02/\90o verliehen. 
Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in der inneren Ausgestaltung 
öer Anstalt nach vorwärts zu verzeichnen: durch den endgiltigen Abschluß 
der Lyzealstudien in Form einer Reifeprüfung, an die sich für die Absol- 
ventinnen Berechtigungen knüpfen, ist nunmehr auch die Erreichung eines 
praktischen Lebenszieles, eine berufliche Ausbildung, am Lyzeum 
ermöglicht und gesichert. 
Möge die Schule auch in dieser weiteren Ausgestaltung künftighin 
gedeihen zur Zufriedenheit der Unterrichtsbehörden, zum Lohne aller jener, 
welche das Mädchen-Fortbildungswesen zu fördern bestrebt sind, zur Freude 
des in einem harmonischen Zusammenwirken tätigen Lehrkörpers und zur 
Befriedigung der Eltern, welche ihre Töchter dieser Anstalt zur Ausbildung 
anvertrauen! 
In Bezug auf den Stand des Lehrkörpers und auf die Stellung der 
internen Mitglieder desselben traten im abgelaufenen Schuljahre folgende 
Änderungen ein: 
Gymnasialsupplent Herr Klemens Aigner, der im Vorjahre als 
externe Lehrkraft für Deutsch in Verwendung gestanden hatte, sah sich in- 
folge der Mehrbeschäftigung am Linzer Staatsgymnasium veranlaßt, den 
Unterricht am Lyzeum aufzugeben. Mit Bedauern sahen Direktion und
	        
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