Volltext: XXII. Jahresbericht des Mädchen Lyzeums in Linz 1910/11 (22. 1910/11)

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monatlichen Hauptferien auf dieselbe Zeit fallen, wie an der betreffen¬ 
den höheren Lehranstalt. 
Weiters verfuge ich, daß im Schuljahre 1911/12 an den eingangs 
erwähnten Kategorien von Schulen: 
1. insofern an denselben nach den geltenden Vorschriften die 
Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 1. Jänner dauern, auch der 
2. Jänner allgemein als schulfreier Tag zu gelten hat; 
2. das 1. Semester mit dem letzten Samstage vor dem 16. Fe¬ 
bruar schließt und das II. Semester mit dem darauffolgenden Sonntage 
beginnt. Der Montag ist jedoch noch schulfrei. 
Schließlich bemerke ich, daß ich diese vorläufig verfügte Ferien¬ 
ordnung als dauernd gültig einzuführen beabsichtige." (Z. 423.) 
Das k. k. Ministerium des Innern hat zufolge Erlasses vom 
23. Jänner 3- \667, auf Grund des § 67 des Gesetzes vom 
\6. Dezember ausgesprochen, daß die nach dem pensionsnormale 
der Lehrpersonen und Schuldiener des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in 
Linz vom Lyzealvereine mit seinen versicherungspflichtigen Angestellten 
rechtsgültig abgeschlossenen Dienstverträge als Ersatzverträge im Sinne 
der §§ 6^ und 66 des zitierten Gesetzes anerkannt werden. (K. k. Statt¬ 
halterei in Österreich ob der Enns, Erlaß vom 27. März \9Ur 
Z. 835/XID 
\2. Zuschrift des Magistrats der Landeshauptstadt Linz vom 
p Dezember J(9\0, Z. HO.038, wonach der Gemeinderat in seiner Sitzung 
vom 23. November \9\0 beschlossen hat, dem Lyzealverein Linz bis 
zur Eröffnung der Noßbergerstraße den im Zuge dieser Straße west¬ 
lich vom neuen Lyzealgebäude gelegenen Grundteil gegen jederzeitigen 
widerruf nur gegen Leistung eines Anerkennungszinses von jährlich 
2 K für Schulzwecke zu überlassen. 
\3. Der k. k. oberösterreichische Landesschulrat hat in der Sitzung 
vom 28. April \9U beschlossen, die versuchsweise Errichtung eines 
allgemeinen zweijährigen Fortbildungskurses im Anschlüsse 
an das sechsklassige öffentliche Mädcken-Lyzeum in Linz mit dem vor¬ 
gelegten Lehrplan und so lange zu genehmigen, als die seitens des 
k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht geplante Reform der 
Mädchen-Lyzeen nicht durchgeführt ist. Gleichzeitig wird ausnahmsweise 
genehmigt, daß auch Nicht - Lyzealschülerinnen an den am 
Mädchen-Lyzeum eingerichteten Lateinkursen teilnehmen, damit ihnen 
die Möglichkeit geboten werde, am Lateinunterrichte des Fortbildungs¬ 
kurses mit Erfolg teilzunehmen. (Z. H8H.)
	        
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