Volltext: XXII. Jahresbericht des Mädchen Lyzeums in Linz 1910/11 (22. 1910/11)

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rechtigungen" sind zumeist spezieller Natur und an die Ablegung der 
Reifeprüfung geknüpft, Sie sind bereits auf Seite H angeführt. 
Aus obigen Darlegungen geht nun hervor, daß Mädchen-Bürger¬ 
schule und Mädchen-Lyzeum wohl das eine gleiche Ziel gesteckt haben, 
eine höhere allgemeine Bildung in ihrem Wirkungskreise zu vermitteln, 
daß sie aber nach ihren sonstigen Zwecken und Zielen zufolge ihrer 
verschiedenen Organisation, dermalen wenigstens, ihre eigenen, bestimmt 
vorgezeichneten Wege gehen müssen. Ls geht daraus hervor, daß 
die Mädchen-Bürgerschule keineswegs die drei Rlassen 
des Unterlyzeums ersetzt, wie es aus einem „Eingesendet" des 
„Steyrer Tagblatt" vom 2\. April ^0, Nr. 93, gefolgert werden 
könnte. 
Damit soll aber durchaus nicht gesagt sein, daß ein Uebertritt 
aus der Bürgerschule ins Lyzeum nicht durchführbar oder etwa von 
seiten des Lyzeums nicht erwünscht wäre. Gewiß nicht. Ls sollen damit 
nur jene Lltern, die die Absicht haben, ihre Töchter dem Lyzealstudium 
zuzuführen, rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden, daß es im 
Interesse eines einheitlichen Unterrichtes sehr zu empfehlen ist, 
wenn der Lintritt gleich in die erste Lyzealklasse erfolgt. 
Für einen beabsichtigten Übertritt aus der Bürgerschule ins Lyzeum 
mögen aber frühzeitig genug alle jene Vorkehrungen getroffen werden, 
die einen günstigen Lrfolg der vorgeschriebenen Aufnahmsprüfung ge¬ 
währleisten. 
Zum Schluffe sei noch dem Wunsche Ausdruck verliehen, daß sich 
Mädchen-Bürgerschule und Mädchen-Lyzeum stets dort bei gemeinsamer 
Arbeit treffen mögen, wo es gilt, die vielseitigen Interessen der Frauen¬ 
welt auf dem Gebiete der Schule oder auf anderen des gesellschaftlichen 
Lebens werktätig zu fördern.
	        
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