Volltext: XXII. Jahresbericht des Mädchen Lyzeums in Linz 1910/11 (22. 1910/11)

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In der Ausschuß sitz u n g des Lyzealvereines vom ^7. Dezember 
wurde die Finanzlage des Vereines beraten und die Aufnahme einer 
weiteren Anleihe zur inneren Ausstattung des Lyzealgebäudes be¬ 
schlossen. 
Die Weihnachtsferien begannen Freitag den 23. Dezember 
J(9\0 und dauerten bis einschließlich Montag den 2. Jänner J9U- 
Am 5. Jänner j(9U fand eine Auss chußsitzung des Lyzeal- 
vereines statt, worin mehrere von der Negierung verlangte Änderungen 
in dem mit der Gemeinde für die internen Lehrkräfte des Lyzeums ab¬ 
geschlossenen Pensions-Lrsatzvertrage durchgeführt wurden. 
Am 27. Jänner fand die Rlassisikations-Ronferenz des 
Lehrkörpers am Schlüsse des ersten Semesters statt. Darin er¬ 
stattete der Direktor auch einen eingehenden Bericht über die vollzogene 
Revision der Hefte. 
Dienstag den 3I(. Jänner wurde das erste Semester mit der Ver¬ 
teilung der Semestral-Ausweise geschlossen; das zweite Semester 
begann bereits Mittwoch den \. Februar. 
Für die Zeit vom 6. bis \\. Februar wurde Herr Lyzeallehrer 
Josef Hattwich von der Direktion für die Ablegung der Rigorosen 
beurlaubt. Die Promotion zum Doktor der Philosophie fand 
am ][0. Februar an der deutschen Universität in Prag statt. 
Der Direktor beteiligte sich am f9- Februar an der in Wien ab¬ 
gehaltenen Lyzealdirektoren-Konferenz. 
Am 20. Februar fand eine außerordentliche Konferenz des 
Lehrkörpers zur Besprechung der vom Direktor ausgearbeiteten provi¬ 
sorischen Dienstpragmatik statt; in derselben wurde auch über 
die Verwendung der Lehrmit'teldotation beschlossen. 
In der am März abgehaltenen Au sschußsitzung des Lyzeal- 
vereines bringt der Vorsitzende dem Leiter der Anstalt Dr. Leopold 
poetsch anläßlich der ihm gewordenen Allerhöchsten Auszeich 
nung durch Verleihung des Schulrattitels die herzlichsten 
Glückwünsche dar. 
In der nun folgenden Sitzung wurden zwölf Schulgeld¬ 
befreiungsgesuche erledigt, und zwar zehn Schülerinnen die ganze, 
zwei eine Dreiviertel-Befreiung zuerkannt. Die vom Organisationsstatute 
für Gewährung von Schulgeldbefreiungen verlangten „durchschnittlich 
guten Leistungen" werden dahin bestimmt, daß die Zahl der Roten 
„gut" der der „genügend" mindestens gleichkommen müsse.
	        
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