in den Küsiengewässem und das Recht, an den Küsten
und in den Küstengewässern die feindlichen Untersee
boote und ihre Verpfleguttgsstützpunkte zu vernichten.
Da die verbündeten Truppen durch den Rückzug
der serbischen Armee nach Albanien und Montenegro
in eine schwierige und gefährliche Lage gebracht wor
den sind, genügen mündliche Versicherungen nicht;
sie sind vielmehr so schnell als möglich in die Tat um
zusetzen, d. h. die griechischen Truppen sind aus
Saloniki und Umgebung so weit zurückzuziehen, daß
sie außerstande sind, die Bewegungs- and Vertei-
digungsfreiheit unserer Truppen in irgendeiner
Weise zu beeinflussen."
Skuludis las dieses der Entente würdige Schrift
stück und warf den Gesandten nur die Worte ins Ge
sicht: „C’est la force!“ Der Engländer versuchte ein
zulenken und erklärte, daß man ja „nur eine schnelle
Antwort fordere". „Und es bleibt eine Vergewal
tigung!" beharrte der Ministerpräsident. Ohne eine
weitere Antwort erhalten zu haben, mußten sich die
Vertreter der „Schutzmächte" zurückziehen. Skuludis
aber wies die griechischen Gesandten an, den Re
gierungen der Ententemächte zu erklären, daß die
neuesten Forderungen mit der griechischen Neutrali
tät unvereinbar wären und einen scharfen Eingriff
in die Hoheitsrechte des Staates bedeuteten.
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