Volltext: Die österreichisch-ungarische Donauflottille im Weltkriege 1914 - 18

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weitgehender genereller, organisatorischer und administrativer Verschieden 
heit der beiden Dienste — auch zu Wasser angewendet werden sollten. Zum 
Beispiel erscheinen die Funktionen der Schiffslinien- und Schiffsstations 
kommandos den Eisenbahnlinien- und Bahnhofkommandos gleichgestellt, 
d. h., wie die Eisenbahndirektionen mit ihrem Personal, Lokomotiv- und 
Wagenpark, so hätten die Schiffahrtsgesellschaften mit ihren Schiffen und 
deren Bemannungen — nach allgemeinen Weisungen der ZTL und jener 
FTL, in deren Bereich sie augenblicklich waren — unmittelbar disponieren 
sollen. 
Solange die Heeresverwaltung nur die Verwendung der Fahrbetriebs 
mittel einer einzigen Gesellschaft in Aussicht nahm, wäre dieser Gedanke 
durchführbar gewesen, obwohl die Unvertrautheit ziviler Schiffahrtsorgane 
mit den Erfordernissen der Kriegführung und ihr Unvermögen, die Inter 
essen ihrer Gesellschaft gegebenenfalls jenen der militärischen Bedürfnisse 
hintanzusetzen, gegen eine solche Organisation sprach. Da aber die Heeres 
verwaltung gleich bei Kriegsbeginn von zwei und später von allen Schif 
fahrtsgesellschaften Österreichs und Ungarns Schiffe mietete und die Ein 
heiten der rasch aufstrebenden deutschen Gesellschaft BL über deutschen 
Wunsch mitverwaltete, war die wirtschaftliche Ausnützung dieses großen 
Parkes ohne einheitliche, straffe Leitung undenkbar. 
Organisation. 
Über die bei Kriegsbeginn gemieteten DDSG- und MFTR-Fahrzeuge ver 
fügten jene örtlichen militärischen Kommandos, in deren Bereich sich die 
Fahrzeuge eben befanden. Auch wurden gar nicht gemietete Objekte (be 
sonders viele Ruderschiffe in der Save) formlos in Anspruch genommen. 
Die Befehle wurden zumeist ohne Kenntnis der Gesamtlage, augenblicklichen 
lokalen, fachlich oft unrichtigen Ansichten entsprechend, gegeben; ihnen 
folgten häufig Gegenbefehle, sobald dem Fahrzeug ein anderer Befehlshaber 
begegnete. Wie auf der Bahn, kamen auch auf den Schiffen störende Eigen 
mächtigkeiten vor, der Wille des anwesenden ranghöchsten militärischen 
Befehlshabers wurde manchmal mit Waffengewalt erzwungen. 
Die Errichtung einer militärischen Schiffahrtsgruppe bei der FTL 4 in 
Szabadka (1. November 1914) sollte diesen unmöglichen Zuständen ein Ende 
bereiten. Man strebte danach, den gemieteten Park verschiedener Gesell 
schaften zu einem brauchbaren Ganzen zu schweißen und — im Gegensatz
	        
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