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schrieben wird. Der Hausherr soll darum nicht steuerfrei ausgehen^
sondern der Haus ertrag soll .mit Rücksicht auf den Hauswert
als arbeitsloses Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer be-
sonders besteuert werden.
Ist die Wohnungsaufwandsteuer des Mieters einmal losgetrennt^
so haben wir erst freie Hand bei der Reform:
1. Jeder Nachlaß kommt direkt dem Mieter zugute.
2. Die Steuer kann abgestuft werden, fo daß kleine Mieter?
weniger zahlen als große, kinderreiche Familien weniger als kinder
lose, einfache Wohnungen weniger als luxuriöse. Der notwendige,
der freie und der Luxusaufwand für Wohnungen (I, Seite 40 oben)
können differenziert und die Steuer auf diese Art progressiv ge
staltet werden.
3. Auf der anderen Seite kann der Hausherr als Besitzer des
Bodens und des Baues, als Nutznießer des Bodenwertes und Bau
kapitals und als Vermietungsunternehmer besonders gefaßt werden:
Eine Baustellen- und Wertzuwachssteuer wird die Grundrente, eine
besondere Renten- oder Einkommensteuer die Baurente treffen und
außergewöhnliche Spekulationsgewinne auch erfassen können, ohne
daß diese besonderen Steuern auf die Mieter überwälzt werden.
Die Entwicklung dev Gebäudefteuev: Wohngebäude und
Wevksgebäude.
Noch nach einer anderen Richtung hat die Entwicklung das
alte „Haus" beeinflußt.
In dem früheren Eigenhaus hatte der Besitzer nicht nur seine
Wohnstätte, sondern auch seine Werkstatt, seine Warenlager rc. Die
Expropriation der Kleinbesitzer ist nicht nur in der Richtung voll
zogen, daß sie ihr Wohnhaus verloren haben, sie müssen auch in
s r e m d e Werkstätten arbeiten gehen oder, wenn sie selbst Unter
nehmer eines Gewerbes sind, in fremdem Hause Werkstätten und
Laden mieten. Handwerker und Kaufmann sind so auch mit ihren
Betriebsräumen dem Häuserkapital, den Hausagrariern, tributpslichtrg
geworden.
Werkstätten sind volkswirtschaftlich etwas ganz anderes als
Wohnräume. Die Werkstätte besteuern, heißt den Betrieb und das
Gewerbe besteuern. Das wird noch sichtbarer, wenn die Werkstätte ■
für sich ein Gebäude ist wie die Fabrik!
Wohnungen werden das ganze Jahr über gleichmäßig bewohnt,
sie liefern einen gleichmäßigen Zinsertrag durch alle Jahre. Werk
stätten und Fabriken tragen als Gebäude selbständig nichts, es trägt
der Betrieb. Geht er gut, wird voll gearbeitet, so trägt er viel; geht
er schlecht, wie in Zeiten einer Krise, so trägt er wenig oder nichts.
Es ist sinnwidrig und ungerecht, Werkhäuser und Werkrüume nach
denselben Grundsätzen zu besteuern wie Wohnungen und Wohnhäuser.
Die wirtschaftliche Entwicklung hat seit dem Untergang des alten Eigen
hauses Werks- und Wohnraüm völlig geschieden und