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konsum interessiert. Das sind 1. die Gastwirte und Kleinverschleißer
des Alkohols, aber weit mehr noch 2. die Weinhändler, Bierbrauer
und Schnapsbrenner, ferner 3. die Weingutsbesitzer und Weinbauern,
die Gerstenproduzenten und die Kartoffelbauern. Ein großer Teil
des Ackerbodens unserer Monarchie dient heute nicht der Viehzucht und
Brotgewinnung, sondern zur Erzeugung von Rohstoffen für Getränke.
Es gibt Alkoholagrarjer wie es Alkoholindustrielle und Alkoholkauf
leute gibt. Sie bilden zusammen das Alkoholkapital, welches gewal
tige Profite aus den Getränkekonsumenten herausschlägt. In diese
Ausplünderung der Massen teilen sich der Staat und das
A l k o h o l k a'p i t a l. Sie haben einen schändlichen Pakt miteinander
geschlossen, den man verstehen muß, um die ganze Verderblichkeit
unserer Getränkesteuern zu verstehen!
8.
Die Branntweinsteuer.
Das rapide Anwachsen der Branntweinsteuer.
Will der Staat mit der Branntweinsteuer wirklich das Volk
moralisch bessern? Wollte und könnte er das, so hätten die bisherigen
Steuererhöhungen wahrlich genügt. Für den Hektoliter reinen Alkohols
wurden vom Jahre 1878 an bloß 22 Kr. eingehoben. Im Jahre
1888 wird das L i e b e s g a b e n s y st e m ausgebildet, von dem wir
sogleich sprechen werden; indem der Staat dem Alkoholkapital Mil
lionen in den Rachen wirft, erhöht man den Steuersatz von 22 Kr.
auf 70 Kr. Mit der verfassungswidrigen § 14-Verordnung vom Jahre
1899, die durch das Blutbad von Graslitz denkwürdig geworden ist,
steigt der Satz von 70 Kr. auf 90 Kr. Anläßlich der zweiten Ab
speisung der Kronlünder im Jahre 1901 unter Koerber wird der
Betrag von 90 Kr. auf 110 Kr. erhöht. Kor.rstowski und Bilinski
wollen ihn auf 140 Kr. emportreiben, also auf das Doppelte
des Betrages vor 1901. Wann und wo ist es vorgekommen, daß
man eine Steuer innerhalb acht Jahren verdoppelt und innerhalb
30 Jahren versiebenfacht? Denn seit 1888 würde das ein Anwachsen
um 036 Prozent ausmachen.
Diese Steuersätze treffen jedoch nur den von den begünstigten
Brennereien hergestellten Kontingentspiritus — was das ist, werden
wir sogleich erfahren — der übrige zahlt bisher um 20, in Hinkunft
um 24 Kr. mehr, somit heute 130 und später 164 Kr. Der Preis
im Detailhandel bildet sich nach dem höheren Steuersatz, diesen
höheren Betrag trägt der Konsument immer. Wieviel
macht er im Detail aus? Wir müssen dabei zwischen dem reinen
Alkohol, der als starkes Gift nicht trinkbar ist, und dem Trink
branntwein unterscheiden.
Der Trinkbranntwein enthält neben seinem Hauptbestandteil
Wasser nur einige Prozentteile Alkohol. Man unterscheidet einfachen